04.12.2023 - 10.6 Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts...

Beschluss:
Einzelabstimmung
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Dr. Wölk

. bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0841“ (BV-V/07/0841-01) der SPD-Fraktion ein.

 

Herr Hochschild

. bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0841“ (BV-V/07/0841-02) der CDU-Fraktion und der Fraktion BG/FDP/KfV ein.

 

Frau Socher

. teilt mit, dass 2020 der Bundestag die Deckelung der Anwohnerparkgebühren von 30,60 EUR aufgehoben habe. Danach hätten sich fast alle Städte und Gemeinden in ganz Deutschland Gedanken gemacht, wie diese Ordnung neu gestaltet werden könne. Viele – darunter auch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald – hätten auf das Mittel der sozialen Staffelung zurückgegriffen. Anschließend sei festgestellt worden, dass dies in Deutschland nicht möglich sei. Die Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ habe hierzu unterschiedliche Meinungen. Mehrheitlich schließe sich die Fraktion dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion an.

 

Herr Barsch

. ergänzt zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion, dass neben der Beantragung der Festsetzung der Gebühren auf 70 EUR bzw. 75 EUR auch von der SPD-Fraktion vorgesehen werde, dass die Stadt ein System der Rückerstattung für überhöhte Gebühren im Gültigkeitszeitraum der möglicherweise nichtigen Satzung einführe. Dies werde als ein Gebot der Klarheit und des Anstandes von der Fraktion gesehen.

. beantragt, diese beiden Punkte des Änderungsantrages getrennt voneinander abzustimmen.

 

Der Oberbürgermeister

. bittet, den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0841“ (BV-V/07/0841-01) der SPD-Fraktion dahingehend zu ändern, dass die Verwaltung mehr Freiheit bei der Gestaltung der Erstattungsabwicklung habe. Der vorliegende Antrag sei haushaltsrechtlich schwer umzusetzen.

. schlägt folgende Änderung vor:

 

„Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald empfiehlt dem Oberbürgermeister, dass § 5 Abs.1 folgende Fassung erhält: “Die Gebührenhöhe beträgt online 70,00 € und für die Beantragung bei der Behörde 75,00 €“. Außerdem sind auf der Grundlage der bisherigen Bewohnerparkgebührensatzung im Vergleich zu der neuen Bewohnerparkgebührenverordnung zu viel entrichtete Parkgebühren bei der nächsten Gebührenfestsetzung in Abzug zu bringen zu erstatten.“

 

Die SPD-Fraktion erklärt sich mit dieser Änderung einverstanden.

 

Herr König

. bittet in dem Fall den Vorschlag zu prüfen, die Parkausweise um ein Jahr zu verlängern anstatt Erstattungen auszuzahlen.

 

Die Vorsitzende der Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde

. fasst kurz die Sachlage zusammen und sagt, dass die neue Regelung möglicherweise zur Entlastung der Innenstadt beitragen könne. Allerdings betreffe diese Satzung auch andere Ortsteile – u. a. Schönwalde II. Hier gebe es beispielsweise einen Parkplatz an der Ecke Karl-Liebknecht-Ring/Makarenkostraße. Der Parkplatz befinde sich in keinem guten Zustand, biete jedoch um die 150 Parkmöglichkeiten für Anwohner*innen und Gäste. Würde es nun zu einer starken Gebührenerhöhung kommen, würden sich deutlich weniger Menschen den Parkausweis leisten können und somit auf den kostenfreien Parkplatz umschwenken. Dies führe zu einer Verknappung der bereits jetzt schon wenig vorhandenen kostenfreien Parkplätze in der Makarenkostraße. Dazu käme die Sanierung der Gebäude Makarenkostraße 33-35, wodurch 180 neue Wohnungen entstünden. Die zusätzlich geschaffenen 88 Parkmöglichkeiten für diesen Gebäudekomplex reichen vermutlich nicht aus. Wie könne man den Betroffenen erklären, dass sie für eine Parkmöglichkeit, die sich in keinem guten Zustand befinde, einen deutlich höheren Betrag zahlen müssten, ohne, dass sich die Parksituation für sie verbessere.

. schlägt daher vor, die Gebührenhöhe an die Stadtteile anzupassen.

 

Frau Wuschek

. fragt, ob nach Aufhebung der „alten“ Satzung allen Einwohnenden eine Rückerstattung der über die 30 EUR hinaus gezahlten Beträge ausgezahlt werden müsse, bis die neue Rechtsverordnung in Kraft trete.

. bittet darum, sollte sich der Änderungsantrag der SPD-Fraktion lediglich auf die Rückerstattung auf die 70 bzw. 75 EUR beziehen, die Rückerstattung bis auf die 30 EUR auszuweiten.

 

Herr Schreiber

. sagt, dass die Stadtverwaltung offen kommuniziert habe, dass die Satzung nicht rechtskonform sei. Daher könne die Verwaltung nur an die Mitglieder der Bürgerschaft appellieren, diese aufzuheben, da nicht zwei Rechtsgrundlagen parallel zum selben Thema bestehen dürfen. Eine Rückforderung komme nicht zwingend in Betracht. Es gebe im Zweifelsfall bestandskräftige Bescheide, welche nicht angegriffen worden seien, wodurch die Verwaltung nicht gezwungen sei, in der Vergangenheit liegende Beträge zurückzuerstatten.

 

Frau Wuschek

. beantragt für die Einwohnenden eine Rückerstattung auf 30 EUR bis zu dem Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung.

 

Herr Liskow

. weist darauf hin, dass der Antrag schriftlich vorliegen müsse.

 

Herr Khalil

. spricht sich für den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0841“ (BV-V/07/0841-02) der CDU-Fraktion und der Fraktion BG/FDP/KfV aus.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über Punkt 1 der Beschlussvorlage der Verwaltung „Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ (BV-V/07/0841-03) abstimmen.

 

Herr Dr. Meyer

. stellt den Geschäftsordnungsantrag, zuerst über den weitest gehenden Änderungsantrag abzustimmen.

 

Herr Liskow lässt über den

. Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Meyer abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

0

1

 

. Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0841“ (BV-V/07/0841-02) der CDU-Fraktion und der Fraktion BG/FDP/KfV abstimmen (siehe TOP 10.6.2).

. ersten Satz des Änderungsantrages „Änderungsantrag zu: Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0841“ (BV-V/07/0841-01) der SPD-Fraktion abstimmen (siehe TOP 10.6.1).

. geänderten zweiten Satz des Änderungsantrages „Änderungsantrag zu: Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0841“ (BV-V/07/0841-01) der SPD-Fraktion abstimmen (siehe TOP 10.6.1).

 

Die Sitzung wird für einige Minuten unterbrochen, um den von Frau Wuschek vorgelegten Änderungsantrag allen vorzulegen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Antrag zu BV-V/07/0841-03“ (BV-V/07/0841-04) von Frau Wuschek abstimmen (siehe TOP 10.6.3).

 

Bei der Abstimmung haben Frau Duschek, Herr Dr. Valentin und Herr Khalil ihre Stimme nicht abgegeben.

 

Anmerkung:

Der Änderungsantrag wurde noch in der Sitzung schriftlich vorgelegt und nach der Sitzung der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit halber nachträglich in das Gremieninformationssystem eingestellt.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über Punkt 2 der Beschlussvorlage der Verwaltung „Bewohnerparkgebührenverordnung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ (BV-V/07/0841-03) abstimmen.

 

Bei der Abstimmung haben Herr Dr. Valentin, Herr Kerl und Herr Khalil ihre Stimme nicht abgegeben.

 

Der Oberbürgermeister

. informiert, dass aufgrund der Aufhebung der bestehenden Satzung derzeit keine Rechtsgrundlage bestehe. Es liege auch keine Empfehlung der Politik vor, die eine klare Mehrheit gefunden habe.

. werde nun versuchen, eine Gebührenhöhe festzulegen, die das Stimmungsbild der Bürgerschaft wiedergeben werde.

 

Die Bürgerschaft werde entsprechend informiert.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung der am 23.02.2023 (Beschlussnummer: BV-V/07/0704) beschlossenen Bewohnerparkgebührenordnung.

 

  1. Die Bürgerschaft empfiehlt dem Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die Gebühr für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner (Bewohnerparkgebührenverordnung) i.H.v. 150,00 € festzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

35

2

3

Punkt 2

12

23

2

 

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