13.04.2023 - 9.4 Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Un...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Dr. Fassbinder eingebracht. Die inhaltliche Auseinandersetzung dieser Vorlage (Finanzdebatte) sollte im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.

 

Die Eilbedürftigkeit der Vorlage ergibt sich aus folgendem Grund: Sollte sich die Bürgerschaft zum Erwerb des Amtsgerichtes entscheiden, erreicht die Änderung des Haushaltes 2023 eine Größenordnung, die dann eines neuen Beschlusses bedarf. In der Phase des noch nicht genehmigten Haushaltes, reicht ein einfacher Ergänzungsbeschluss. Bei einer Beschlussfassung bspw. im Juni ist allerdings ein Nachtragshaushalt erforderlich, der dann wesentlich mehr Aufwand erzeugen würde. Mit Schwerin ist die Verwaltung im Gespräch, ob auch ein späterer Termin der Beschlussfassung möglich wäre. Dann bräuchte man keine Beschlussfassung am 20.04.2023 und hätte mehr Zeit für die Debatte.

 

Herr Rappen: Hat eine weitere Kreditaufnahme in dieser Höhe Auswirkungen auf die Genehmigung des Haushaltes?

Frau Stawinski: Das Ministerium schaut sich jede einzelne Maßnahme an und entscheidet über die jeweilige Kreditaufnahme. Ob mit dem Ankauf des ehemaligen Amtsgerichtes der Haushalt kippt, kann nicht vorausgesagt werden.

 

Nach Diskussion wird sich darauf verständigt, die Vorlage nur zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen.

 

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