08.04.2024 - 10.3 Verpflegungskosten in den Einrichtungen des Eig...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Barsch bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Verpflegungskosten in den Einrichtungen des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ ab 01.03.2024

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0883“ (BV-V/07/0883-03) der SPD-Fraktion ein.

 

Frau Dr. Schwenke

. sagt, dass der Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen keine Mehrheit gefunden habe und auch die Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ diesem nicht zustimmen könne. Dies werde wie folgt begründet:

  • In der vergangenen Legislaturperiode des Landtages sei die kostenfreie Kita mit großer Mehrheit beschlossen worden.
  • Vor kurzem sei der Haushalt für 2024 beschlossen und genehmigt worden. Der entstehende Subventionsbedarf beim Eigenbetrieb sei durch städtische Mittel kaum abdeckbar.
  • Die Gründung des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ sei mit der Absicht erfolgt, dass dies ein selbstständig wirtschaftender Betrieb der Stadt sei.

. plädiert dafür, das Ergebnis des Prüfauftrages abzuwarten, um anschließend für die Eltern und die Kinder dieser Stadt etwas bewirken zu können.

 

Herr Alexander Krüger

. kritisiert, dass im Änderungsantrag der SPD-Fraktion keine Deckungsquelle aufgeführt worden sei. Der Eigenbetrieb könne nicht für die ca. 1,7 Mio. EUR aufkommen, wodurch ein defizitärer Wirtschaftsplan entstünde.

. spricht sich für die Ablehnung des Änderungsantrag aus.

 

Frau Dr. Wölk

. stellt klar, dass es um die Frage gehe, wie eine wichtige Entscheidung für den Eigenbetrieb getroffen werden könne.

. macht in Bezug auf die Finanzierung deutlich, dass der städtische Haushalt besser aussehe, als bisher angenommen und dies nicht zum ersten Mal der Fall sei. Daher sei die SPD-Fraktion davon überzeugt, dass sich die Stadt dies in diesem Haushalt und in den folgenden gut leisten könne.

. gibt Frau Dr. Schwenke in dem Punkt recht, dass bei der Gründung des Eigenbetriebes nicht beabsichtig gewesen sei, diesen zu subventionieren. Aber die kostenlose Essensversorgung in Kindertagesstätten und Schulen sei ein Ziel, welches zum damaligen Zeitpunkt noch nicht im Raum gestanden habe. Aus Sicht der SPD-Fraktion handele es sich daher nicht um eine Subventionierung, sondern um die Frage, wie ein gemeinsames, politisches Ziel umgesetzt werden könne.

 

Herr Ziola

. ist froh über den soeben beschlossenen Prüfauftrag und ist der Meinung, dass die Kindertagesstätten des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ von dieser Prüfung nicht ausgeschlossen werden sollten.

. bittet um Zurückziehung des Änderungsantrages der SPD-Fraktion.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über

. den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Verpflegungskosten in den Einrichtungen des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ ab 01.03.2024

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0883“ (BV-V/07/0883-03) der SPD-Fraktion abstimmen (siehe TOP 10.3.2).

. die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, die Kosten für die

Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ wie folgt

festzusetzen:

 

ab dem 01.03.2024 je Portion

a.  in der Krippe/im Kindergarten: Mittag 4,85 €; Vesper 0,75 €; Frühstück: 0,75 € inkl. Obst/Gemüse/Getränke

b.  im Hort: Mittag: 5,42 € inkl. Obst/Gemüse/Getränke

 

Die monatliche Verpflegungspauschale (Krippe/Kindergarten) beträgt somit 107,95 € (17 Tage x 6,35 €)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

19

2

 

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