15.01.2024 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Frau Stawinski informiert über den Haushalt 2023. In der laufenden Ergebnisrechnung ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass ein deutlich positiveres Ergebnis erreicht werden kann. Im Bereich der Aufwendungen sind von den geplanten ca. 153 Mio. EUR lediglich ca. 129 Mio. EUR verwendet worden; es stehen noch Buchungen aus (z. B. ca. 3 Mio. EUR für Abschreibungen). Bei den Investitionen wird davon ausgegangen, dass ca. 28 Mio. EUR nicht in 2023 zur Auszahlung gelangten; diese werden in großem Umfang zur Fortführung der Maßnahmen in die Folgejahre übertragen.

 

Zu den laufenden Aufwendungen

 

Herr Evers: Sie sagen, die Erträge verschieben sich von 2023 nach 2024. Was nennen Sie verschieben?

Frau Stawinski: Bei der Planung von Erträgen aus Gewerbesteuern werden diese in dem Jahr veranschlagt, in dem der Gewerbesteuerbescheid erlassen wird, nicht in dem Jahr, in dem uns der Gewerbesteuermessbescheid zugeht. Zum Jahresende hin kann es hier zu Verschiebungen kommen. Konkret ist es hier so, dass zum Ende 2023 ein Messbescheid eingegangen ist, der dazugehörige Gewerbesteuerbescheid aber erst 2024 erlassen wird und der Ertrag entsprechend dem Haushaltsjahr 2024 zuzurechnen ist. So konnte der Haushalt 2024 verbessert werden.

 

Herr Evers: Es sollte aufgrund der periodengerechten Abgrenzung eine Steuer in dem Jahr erhoben werden, in dem die Erhebung möglich ist; ggf. wirkt sich dies positiv auf den Vortrag aus.

Frau Stawinski: Die Entscheidung für dieses Vorgehen wurde aufgrund der Notwendigkeit getroffen, dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung gegenüber einen ausgeglichenen Haushalt 2024 darzustellen.

 

Herr Dr. Kerath: Die Gewerbesteuer hätte noch in 2023 veranlagt werden müssen, sodass sich das Ergebnis für 2023 noch einmal substanziell verbessert hätte.

 

Herr Liedtke bittet für die kommende Haushaltsplanung darum, die Planung so zu gestalten, dass keine, wie sich im Nachgang zeigte nicht erforderlichen Diskussionen mit Vereinen o. ä. erforderlich werden.

 

Herr Krüger bittet alle Fraktionen, sich bei der nächsten Haushaltsplanung konstruktiv einzubringen, um derartige Abweichungen zu verhindern. Er fordert die Verwaltung auf, die Politik zeitnah über nicht umsetzbare Vorhaben und Verschiebungen/Verzögerungen zu informieren.

 

Frau Stawinski: Die Haushaltsplanung 2025/2026 wird verwaltungsintern vorbereitet, sodass die Politik (noch in der Besetzung vor der Kommunalwahl) einbezogen werden kann. Es sollte eine thematische Priorisierung der beabsichtigten Vorhaben geben, da sich gezeigt hat, dass eine Umsetzung aller Themengebiete zeitgleich nicht möglich ist.

 

Zu den Investitionen

 

Frau Socher: Warum wurden die Mittel nicht ausgegeben?

 

Frau Stawinski: Es gibt verschiedene Ursachen. Es wurde eine Rundverfügung erlassen, aufgrund derer die für 2023 geplanten Investitionen hinsichtlich ihrer Notwendigkeit in Frage gestellt wurden. Alle nicht zwingend erforderlichen Maßnahmen wurden in Folgejahre geschoben. Maßnahmen, die aus EFRE-Fördermitteln finanziert werden sollten, warten auf den Erlass der Richtlinie; es muss erst die Richtlinie vorliegen, bevor die Fördermittel beantragt werden können; das betrifft das Schulzentrum Am Ellernholzteich. Andere Maßnahmen sind nicht so weit vorangeschritten, wie es in der Planung beabsichtigt war (z. B. das Theater).

 

Frau Socher: Bekommt die Stadt finanzielle Schwierigkeiten, weil bspw. die EFRE-Förderrichtlinie noch nicht vorliegt?

 

Frau Stawinski: Die Mittel aus der EFRE-Förderung sollen für das Schulzentrum regulär bis 2027 abgerechnet sein; normalerweise gilt die Regelung n+2, sodass davon auszugehen ist, dass zwei weitere Jahre gewonnen werden können, also bis 2029 eine abschließende Abrechnung erfolgen muss. Sollte sich der Schulbau darüber hinaus erstrecken, könnten tatsächlich Probleme auftreten.

 

Herr Rappen: Warum ist beim digitalen Innovationszentrum nicht der geplante Stand erreicht worden?

 

Frau Stawinski: Die Durchführung der Maßnahme obliegt der WITENO GmbH, sodass dem Kernhaushalt hierzu keine näheren Informationen vorliegen.

 

Frau Stawinski informiert über den Haushalt 2024. Dieser wurde am 08.12.2023 an das Innenministerium übergeben und befindet sich in der Prüfung. Eingehende Fragen werden kurzfristig beantwortet, sodass einer zeitnahen Genehmigung nichts entgegensteht.  

 

Frau Socher: Ist immer sichergestellt, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wenn Fördermittel beantragt werden? Warum haben sich so hohe Reste aufgebaut?

 

Frau Stawinski: Bei der Beantragung von Fördermitteln werden auch alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Da für die Beauftragung von Planungen und auch für die Umsetzung immer die Finanzierung gesichert sein muss, wurden bisher alle erforderlichen Mittel vorrätig in der Haushaltsplanung berücksichtigt (als Verpflichtungsermächtigung oder in Form von Auszahlungsansätzen). Aufgrund von Verzögerungen werden diese dann in die Folgejahre vorgetragen und erzeugen diese großen Reste.

 

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