14.07.2025 - 8.17 Fortschreibung Lärmaktionsplan (Stufe 4)

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. informiert, dass der Oberbürgermeister im Falle von Fragen Rederecht für einen Planer des zuständigen Planungsbüros beantragt habe.

. lässt über das Rederecht abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

32

4

1

 

Bei der Abstimmung hat Herr Dr. Valentin seine Stimme nicht abgegeben.

 

Herr Lerm bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Heil

. teilt mit, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald die Beschlussvorlage ablehnen werde. Gemäß EU-Recht sei ein Lärmaktionsplan erst bei einem Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Fahrzeugbewegungen und bei einer Einwohnerzahl ab 100.000 erforderlich. In der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gebe es bereits viele Abschnitte mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Weiter sollte der Verkehrsfluss nicht eingeschränkt werden. Eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sei nicht zielführend. Viele Maßnahmen im Lärmaktionsplan seien mit der aktuellen Haushaltslage nicht vereinbar.

. plädiert dafür, alle Verkehrsteilnehmenden gleichrangig zu behandeln.

 

Herr Lerm

. reagiert auf die Aussage hinsichtlich der rechtlichen Verpflichtung und teilt mit, dass an den Hauptverkehrsstraßen mehr als 3 Mio. Fahrzeugbewegungen im Jahr stattfänden. Die Erstellung eines Lärmaktionsplans sei dementsprechend verpflichtend – unabhängig von der Einwohneranzahl. Die Beschränkung des Lärmaktionsplans auf die Hauptverkehrsstraßen sei möglich, allerdings dringe der Lärm bis in die anliegenden Straßen hinein.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. macht deutlich, dass der Lärmaktionsplan sehr vielschichtig sei und unterschiedliche Themenbereiche, wie Bepflanzungen, Steigerung der Lebensqualität, Straßenbeläge oder Verkehrsvermeidung aufgreife.

. befürwortet das Konzept.

 

Herr König

. greift die Aussage von Herrn Heil zur Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmenden auf und sagt, dass ein Großteil der Verkehrsflächen noch immer auf den motorisierten Verkehr ausgelegt sei. Ein Lärmaktionsplan könne die Situation verbessern.

 

Frau Socher

. fügt hinzu, dass nicht nur Lärm Beeinträchtigungen verursache, sondern auch Erschütterungen zu Schäden führen können.

 

Herr Rappen

. zitiert aus dem Maßnahmenkonzept der vorherigen Version des Lärmaktionsplans, dass der Kfz-Verkehr vermieden und der Verkehrsfluss verstetigt und verlangsamt werden solle und kritisiert die Intention.

 

Herr Liedtke

. macht auf die Notwendigkeit effizienter Arbeit der bürgerschaftlichen Gremien aufmerksam. In den Fachausschüssen bestehe die Möglichkeit, die Themen vollumfänglich inhaltlich zu beraten. Die Abstimmungen der Fachausschüsse sollten ernst genommen und von der Bürgerschaft wahrgenommen und mitgetragen werden, sodass in der Sitzung der Bürgerschaft lediglich eine Entscheidung zu treffen sei. So könnten die Sitzungen der Bürgerschaft zeitlich reduziert werden. Dafür sei den eigenen Besetzungen Vertrauen entgegenzubringen.

 

Herr Dr. Kerath

. weist darauf hin, dass eine Ablehnung nicht ausreichend sei, da die Umsetzung des Lärmaktionsplans verpflichtend sei. Sofern dieser nicht auf Zustimmung treffe, seien Gegenvorschläge zu unterbreiten.

 

Herr Burmeister

. hält den Lärmaktionsplan nicht für zustimmungsfähig. Beispielsweise werde in der aktuellen Version die Überplanung und komplexe Umgestaltung der Europakreuzung aufgeführt. Dies sei vor Kurzem erst durch die Bürgerschaft abgelehnt worden.

. verstehe nicht, weshalb in der derzeitigen Haushaltslage ein vollständiger Umbau einer Straße in eine echte Spielstraße in Höhe von 1 Mio. EUR geplant werde.

 

Herr Lerm

. erklärt, dass die Umgestaltung der Europakreuzung nichts mit der abgelehnten Diagonalquerung zu tun habe, sondern die Überplanung aufgrund der Verkehrsströme durch die neu geschaffenen Bebauungspläne 55 und 55a notwendig werde.

 

Der Oberbürgermeister

. ergänzt, dass die Fachausschussarbeit wichtig sei und die Verwaltung aufgrund der Anregungen und Hinweise die Vorlage nach den Sitzungen der Fachausschüsse entsprechend angepasst habe.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Die Sitzung wird mit TOP 8.3 fortgesetzt.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 4) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als strategisches Handlungskonzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit dem Ziel, Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu reduzieren sowie in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.

 

Dem Beschluss beigefügt sind:

  • das Maßnahmenkonzept (Anlage 1),
  • vertiefende Erläuterungen zur integrierten Lärmminderungsstrategie (Anlage 2),
  • die Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlagen 3 und 4).
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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

20

0

 

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Anlagen

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