08.12.2025 - 9.15 Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost –, ...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.

 

Herr König

. macht darauf aufmerksam, dass der Verkehr in der Bahnhofstraße durch dieses Vorhaben nicht entlastet werde.

. bittet die Verwaltung, den Prüfauftrag „Intelligente und digitale Steuerung von Lichtsignalanlagen (LSA)“ (BV-P-ö/08/0153-01) auf die Bahnhofstraße auszuweiten sowie Lösungsansätze für einen besseren Verkehrsfluss zu erarbeiten.

 

Herr Herbst

. sagt, dass die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke aufgrund der Aussage des Oberbürgermeisters, dass in diesem Bereich auch zukünftig Kultur stattfinden werde, der Vorlage zustimmen werde.

 

Der Oberbürgermeister

. stellt klar, dass er nicht zusagen könne, dass dort Kultur stattfinden werde. Aber er könne versichern, dass es an diesem Ort keine Genehmigung für etwas anderes geben werde.

 

Herr Ziola

. weist auf die problematische Verkehrssituation in der Bahnhofstraße hin. Es sollte gut überlegt sein, wie die Zuwegung in das neue Gebiet erfolgen könne.

 

Herr Krüger

. greift aufgrund der angesprochenen Verkehrsproblematik die fehlende Überquerung der Bahngleise auf.

. sieht das Grundproblem darin, dass sich der gesamte Ein- und Ausgangsverkehr in Greifswald auf der Bahnhofstraße und der Schönwalder Landstraße konzentriere.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Die Sitzung wird mit dem Tagesordnungspunkt 9.30 fortgesetzt.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost – wie folgt:

 

  1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs (2. Durchgang) zum Bebauungsplan Nr. 113
    - KAW- Gelände - Süd-Ost - eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt.
    Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
  2. Aufgrund des § 10 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. I Nr. 189 vom 14.08.2025), sowie des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V, S. 344), berichtigt am 20. Januar 2016 (GVOBl. M-V Nr. 2 vom 29.01.2016, S. 28), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V Nr. 7 vom 31.03.2025, S. 130), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 113 - KAW- Gelände - Süd-Ost -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).
  3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 113 - KAW- Gelände - Süd-Ost - wird gebilligt (Anlage 3).
  4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 113 - KAW- Gelände - Süd-Ost - gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

0

 

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Anlagen

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