06.10.2014 - 6.12 Verwendung von nicht verbrauchten Mitteln des K...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Herr Dr. Fassbinder bringt die Vorlage ein.

Bei den im Haushalt eingestellten Mitteln für den KUS sind Gelder in Höhe von ca. 16 TEUR nicht verbraucht worden.

In Abstimmung mit der KUS-AG sollen 4 TEUR bis 5 TEUR nach Antragstellung an die gemeinnützigen Vereine bzw. freie Träger ausgegeben werden, die in diesem Jahr Ermäßigungen gewährt haben.

 

Herr Mundt gibt zu bedenken, dass wir uns in der Haushaltskonsolidierung befinden.

Er plädiert dafür, dass die Mittel dem städtischen Haushalt zugeführt werden. Außer-dem müsste zukünftig über die Höhe der Mittel für den KUS nachgedacht werden. Es wäre nicht das erste Jahr, wo Gelder übrig bleiben.

 

Herr Al-Naijar spricht sich ebenfalls für eine Zuführung in den städtischen Haushalt aus.

Für die Schulsozialarbeit müssen ungefähr 16 TEUR mehr ausgegeben werden. Mit den nicht verbrauchten Mitteln könnte diese Deckungslücke geschlossen werden.

 

Herr Mundt erklärt, dass der Ausschuss nicht zweckgebunden über die Deckung eines Defizits entscheiden kann. Das ist nur über den allgemeinen Haushalt möglich.

 

Frau Felkl erklärt weiterführend, dass die nicht verbrauchten Mittel 2014 entstanden sind. Für nächstes Jahr gibt es eine Antragstellung von 216 TEUR im Bereich Ju-gendsozialarbeit. Mit dem Landkreis werden die Kosten noch mal detailliert abge-stimmt.

Frau Felkl hat sich in dieser Angelegenheit auch an die Rechtsabteilung gewandt. Diese hat zum vorsichtigen Umgang bezüglich der Gleichbehandlungsgrundsätze geraten. Weiterhin wird auf den allgemeinen Haushaltsausgleich und auf die allge-meinen Förderrichtlinien verwiesen.

 

Herr Dr. Fassbinder weist nochmals darauf hin, dass es nicht um die gesamten Mittel geht, sondern um 4 TEUR.

 

Herr Wille kann nachvollziehen, dass die Förderung an die Vereine gewährt werden soll, hält diese aber für rechtswidrig. Die Stadt ist an den Grundsatz der Wirtschaft-lichkeit und Sparsamkeit gebunden. Wenn eine wünschenswerte Förderleistung be-reits erbracht wurde, besteht kein Grund, öffentliches Geld im Nachhinein aufzuwen-den.

Zukünftig könnte eine Veränderung herbeigeführt werden, um das Bemühen der Vereine zu unterstützen.

Zu bedenken ist auch, dass die aufgeführten Vereine ausnahmslos von der Stadt geförderte Vereine sind, die mit mehreren 10 TEUR pro/Jahr bereits gefördert werden. Förderungen werden durch entsprechende Bewilligungs- und Zuwendungsbescheide ausgegeben. Für die Prüfung ist die Verwaltung zuständig.

Herr Wille bittet, die Vorlage zurückzuziehen.

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

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