17.07.2017 - 8.12 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...

Beschluss:
mehrheitlich
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt:

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB in dem gekennzeichneten Bereich geändert werden (siehe Anlage 1). Ziel ist es gem. § 8 Abs. 2 BauGB, im Planbereich die Darstellungen entsprechend den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55-A „Alter Speicher“ anzupassen.

 

  1.  Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

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