22.02.2018 - 7.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Uni...

Beschluss:
einstimmig
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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2012 festzustellen.

 

gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.“

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