02.07.2018 - 6.11 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 -Technolog...

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Änderungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 – Technologiepark - wie folgt:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6 - Technologiepark - soll gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Absatz 8 i. V. m. § 13a Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan Anlage 1) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert werden.

Ziel ist es, die eingeschränkte Gewerbefläche in ein Urbanes Gebiet gem. § 6a Baunutzungsverordnung (BauNVO) für das Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dienende Fläche umzuwandeln.

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB wird gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 a Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

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