25.06.2019 - 12.7 8. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerscha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen (Abstimmungsergebnis am Ende des TOPs).

 

Herr Mundt befand sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

Herr Dr. Meyer

. stellt den Antrag auf eine Pause.

 

Herr Liskow

. lässt über den Antrag von Herrn Dr. Meyer abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

mehrheitlich

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die folgende

8. Änderung zur Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald:

 

 

1.

In § 6 Absatz 3 wird

 

a)

nach Satz 1 folgender Satz 2 neu eingefügt:

„Aus einem Dringlichkeitsantrag muss ersichtlich sein, warum die Angelegenheit so dringlich ist, dass sie nicht bis zur nächsten regulären Sitzung aufgeschoben werden kann, um Schaden abzuwenden.“

 

b)

der bisherige Satz 2 zu Satz 3.

 

 

2.

In § 13 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:

 

„(3) Das Tragen oder Verwenden von Symbolen, Kennzeichen und Kleidungsstücken, die der Würde der Bürgerschaft entgegenstehen und ihr Ansehen beschädigen könnten, ist untersagt.

Dazu gehören Symbole, Kennzeichen und Kleidungsstücke, die einen Bezug zu extremistischen, verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden und strafrechtlich sanktionierten Auffassungen, Gesinnungen und Handlungen haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie mit den grundlegenden Zielen der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht vereinbar sind. Die Verunglimpfung staatlicher Behörden oder von Personen, die im staatlichen Auftrag tätig sind sowie von Minderheiten und die Förderung von Intoleranz fallen insbesondere darunter.

Dies schließt entsprechende politische Meinungsäußerungen, Abkürzungen und Codierungen ein. Personen, die dem oben genannten widersprechen, entsprechende Kleidungsstücke tragen oder Symbole oder Kennzeichen verwenden, sind durch den Präsidenten bzw. in seiner Vertretung entsprechend beauftragten Personen aufzufordern, dieses unverzüglich zu beenden oder den Sitzungssaal zu verlassen.“

 

 

3.

In § 14 werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

a)

Neu eingefügt wird als Absatz 1:

„(1) Der Ordnungsgewalt und dem Hausrecht des Bürgerschaftspräsidenten unterliegen alle Personen, die sich während einer Sitzung der Bürgerschaft im Sitzungssaal aufhalten.“

 

b)

Die bisherigen Absätze 1, 2 und 3 werden zu den Absätzen 2, 3 und 4.

 

c)

Als Absatz 5 wird neu angefügt:

„(5) § 13 Absatz 3 gilt entsprechend für Zuhörer.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

0

1