04.11.2019 - 8.10 Bebauungsplan Nr. 111 – Franz-Wehrstedt-Weg –, ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Nach kurzer Diskussion lässt der Präsident der Bürgerschaft über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 111 – Franz-Wehrstedt-Weg –, wie folgt:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111 – Franz-Wehrstedt-Weg – (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 111 – Franz-Wehrstedt-Weg – (Anlage 1) sowie dessen Begründung (Anlage 2) sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 111 – Franz-Wehrstedt-Weg –, einschließlich dessen Begründung, zu beteiligen.
  4. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 111 – Franz-Wehrstedt-Wegund dessen Begründung ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

38

0

2

 

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Anlagen