19.11.2019 - 8.1 Änderung der Hauptsatzung - Wertgrenzen Zuschla...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau von Busse bringt die Vorlag ein.

Bei Aufträgen im VOB-Bereich soll die Wertgrenze von 200.000,00 € auf 500.000,00 € wieder heraufgesetzt werden. Ziel ist es, dass der Oberbürgermeister selbständig über die Zuschlagserteilung bei Vergaben bis zu dieser Wertgrenze entscheiden und somit das Vergabeverfahren beschleunigen kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

5

3