20.11.2019 - 7 Schulsozialarbeit an Greifswalder Schulen

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Wortprotokoll

Frau Hadlich, Teamleiterin des „Öffnung der Schulen“ e.V., informiert,

. bis Ende 2020 ist die Finanzierung vertraglich geregelt

. steigende Zahlen der Einzelfälle

. Träger wird zweite Stelle für Standort Hans-Beimler-Straße beantragen

. Steigerung der Arbeitsbelastung an allen Standorten, nicht nur was die Schülerzahlen angeht, sondern ebenso die Anforderungen zur Inklusion. Integrations-Helfer benötigen keine Ausbildung, holen sich daher immer häufiger Rat bei den Schulsozialarbeitern.

. Bundesfreiwillige übernehmen Bereiche aus dem Freizeitprogramm, dies stellt eine starke Entlastung der Schulsozialarbeit dar.

. Wunsch, dass Grundschulen ebenso ausgestattet werden.

 

19:13 Uhr Frau Hinzke geht, 19:15 Uhr zurück.

 

Frau Hadlich erläutert die Grundsätze der Finanzierung und informiert, dass Restmittel aus den ehemaligen BaFöG Mitteln in die Schulsozialarbeit fließen, die Finanzierung im Gesamten so allerdings auf sehr instabilen Beinen steht.

 

Frau Schönerstedt schließt sich Frau Hadlich an und bestätigt selbige Punkte für die gesamte Landesebene. Auf Landesebene trifft sich die Steuerungsgruppe erstmals im Dezember um sich mit dem Thema Finanzierung nach 2020/21 auseinander zu setzen.

 

Der Vorsitzende fasst die wichtigsten Eckpunkte des TOPs zusammen

. Sichere Ausgestaltung der Finanzierung nach 2020/21

. zweite Stelle für die Greif Grundschule – Zusage der Kofinanzierung durch LK V-G offen

. Schnellstmögliche Bereitstellung zusätzlicher Stellen für die Schulsozialarbeit, insbesondere in den Stadtteilen Ostseeviertel, Schönwalde II, Schönwalde I

 

Herr Burmeister schließt sich dem Vorsitzenden an und mahnt, dass Fachkräfte in diesem Bereich aufgrund der prekären Situation verloren gehen. Er sieht als Kernproblem, dass Schulsozialarbeit noch immer rechtlich als „freiwillige Aufgabe“ der Kommune gesehen wird.

 

19:23 Uhr Herr Volkenand geht, zurück 19:31 Uhr

 

Der Vorsitzende empfiehlt einen Beschlussvorschlag seitens des Fachausschusses, ein Vorschlag wird seinerseits vorbereitet.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erläutert Frau Schönerstedt, dass mit Förderbescheid des LK V-G Vorgaben zur Personalkostenberechnung einhergehen, welche sich nach den Förderrichtlinien des Landes richten. Im LK V-G sind maximal 20% weniger als Tarifvorgabe zulässig, aktuell mit 85% im Vergleich zu gleichwertigen Landesangestellten mit Fachhochschulabschluss, somit im LK V-G die niedrigste Bezahlung im Landesvergleich. Hinzu kommt, dass ein Stufenaufstieg nicht vorgesehen ist.