16.12.2019 - 9.5 Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) der Un...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Schönefeld (SVU Dresden Planungsbüro Dr. Ing. Dittmar Hunger) bringt die Beschlussvorlage ein und erklärt das Konzept.

 

Herr Hochschild bringt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion (BV-P/07/0105)(TOP 9.5.1) ein. Eine Ausnahme bei der Änderung spiele Eldena. In diesem Ortsteil gelte die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h sowohl am Tag als auch in der Nacht. 

 

Frau Socher

. informiert, dass die Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ eine Beschlussvorlage in den nächsten Gremienlauf einbringen werde, mit der Bitte um Prüfung, ob es möglich sei, die Fortsetzung der B109 bis zur L26 umzusetzen. Ein weiteres Thema, welches womöglich in der Beschlussvorlage aufgegriffen werde, sei, wie der Pendlerverkehr auf bestimmten Straßen minimiert werden könne.

 

Herr Liskow lässt über den geänderten Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen (siehe Abstimmungsergebnis unter TOP 9.5.1). 

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen (siehe am Ende des TOPs unter Abstimmungsergebnis).

 

Herr Dr. Meyer stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Unterbrechung der Sitzung.

 

Herr Liskow lässt über diesen Geschäftsordnungsantrag abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

3

0

 

P A U S E

20:00 – 20:12 Uhr

 

Frau Dr. Schwenke verlässt die Sitzung.  

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als Handlungskonzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit dem Ziel, den Umgebungslärm zu vermeiden bzw. zu reduzieren und in ruhigen Gebieten einer Zunahme des Lärms vorzubeugen.

Das schließt ein, dass die Bürgerschaft

-       sich bei künftigen Beschlüssen an den Zielen des Lärmaktionsplanes orientiert,

-       anstrebt, die empfohlenen Maßnahmen entsprechend ihrer Priorität vertiefend zu untersuchen bzw. schrittweise umzusetzen,

-       den Lärmaktionsplan fortschreibt und

-       der Öffentlichkeit auch zukünftig Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet.

Im Rahmen der Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union (EU) sowie zur Beantragung von Fördermitteln bildet der Beschluss des Lärmaktionsplanes eine wesentliche Grundlage.

Der Lärmaktionsplan (Fortschreibung Stufe 3) einschließlich Maßnahmenkonzept (Anlage 1) und Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlagen 2 und 3) ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

mehrheitlich

14

1

 

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Anlagen

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