20.01.2020 - 6 Mitteilungen des Präsidenten der Bürgerschaft

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Wortprotokoll

Die 1. Vizepräsidentin der Bürgerschaft

. teilt mit, dass in Absprache mit dem Präsidenten der Bürgerschaft eine Änderung der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in § 18 vorgesehen sei. Im letzten Satz des Absatzes 3 werde geregelt, dass die Bemessung der Fraktionsmittel für den Monat, in dem die Rechtsstellung der Fraktion begründet oder verloren geht, anteilig nach Tagen erfolge. Dies solle geändert werden.

Derzeit prüfe das Rechtsamt, ob diese Änderung rückwirkend möglich sei, da diese Regelung bei den Abrechnungen der Fraktionen für das Jahr 2019 zu einigen Problemen geführt habe.

Falls ja, werde für die Sitzung der Bürgerschaft am 03.02.2020 eine Beschlussvorlage vorbereitet.

 

Herr Schreiber

. stellt in Aussicht, dass durch diese Änderung der Hauptsatzung nicht alle Abrechnungsprobleme behoben werden könnten.

Außerdem würde hier möglicherweise in den Gleichbehandlungsgrundsatz eingegriffen werden. Die vollständige  Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen.