09.03.2020 - 8.7 Ausreichende Ausstattung von Schulsozialarbeit ...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Da es sich um eine Vorlage des Ausschusses für Bildung, Kultur, Universität, internationale Beziehungen und Wissenschaft als Einbringer handelt, so Herr von Malottki, wird das Wort „angestrebt“ gestrichen.

 

Ein zusätzlicher Bedarf an Schulsozialarbeit im Grundschulbereich und an regionalen Schulen ist in Greifswald zu verzeichnen (besonders im Bereich SW I und SW II sowie im OV). Da der eigentliche zuständige Landkreis finanziell nicht in der Lage ist, diesen zusätzlichen Bedarf zu decken, und keine Priorität in Greifswald sieht, wird vorgeschlagen, dass die Stadt den Bedarf und die Kosten ermittelt und zusätzlich benötigte Stellen einrichtet.

 

Die Ausgestaltung des zukünftigen Landesprogramms soll unter Einbezug des Städte- und Gemeindetages erfolgen.

 

Angeregt wird von Herrn von Malottki, die Vorlage der OTV SW I „Mehr Streetworker für den Stadtteil“ in diese Vorlage zu integrieren.

 

Frau Görs gibt den Hinweis, dass Schulsozialarbeit nach §13 SGB VIII keine Jugendsozialarbeit ist und diese Ergänzung mit aufgenommen werden sollte. Außerdem sollte im Antrag explizit aufgeführt werden, dass eine Finanzierung nicht über ESF-Mittel erfolgen wird. Der Antrag sollte außerdem nicht nur Bezug zu einem Stadtteil haben.

 

Herr Dr. Fassbinder sieht auch eine Notwendigkeit, wehrt sich aber gegen die Aussage, die Stadt könne es und der Landkreis nicht. Es ist immer, egal ob auf Kreis- oder Stadtebene, eine politische Entscheidung der Prioritäten. Die Stadt kann aber nicht leisten, was mit der Vorlage bzgl. Bedarfsermittlung gefordert wird. Falls die Vorlage beschlossen wird, würde man den Landkreis bitten, der Stadt den Bedarf zu benennen, um dann belastbare Zahlen für die Haushaltsberatung vorzuhalten.

 

Herr Wulff unterbreitet den Vorschlag, über die Vorlagen (Ausreichende Ausstattung von Schulsozialarbeit für die Greifswalder Schulen/Mehr Streetworker für den Stadtteil) getrennt abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

2

2