26.05.2020 - 8.5 Entlastung der Greifswalder Gastronomie

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Rappen bringt die Vorlage ein.

Durch die Corona-Pandemie ist auch die Greifswalder Gastronomie stark betroffen. Zum einen soll der Oberbürgermeister prüfen, ob den Gastronomiebetrieben für die Nutzung der Außenflächen die Gebühren für das Jahr 2020 erlassen werden können. Der Oberbürgermeister hat bereits zugestimmt, dass für 2020 keine Gebühren für die Nutzung der Außenflächenflächen erhoben werden. Zum anderen soll geprüft, ob die Nutzung von Erweiterungsflächen zum Aufstellen von Tischen für die Außengastronomie möglich sind. Ziel soll sein, die Anzahl der Tische, die aufgrund der Abstandsregeln nicht gestellt werden können, auf den Erweiterungs-flächen aufzustellen und somit den Gastronomen zu helfen, ihren Umsatz zu erwirtschaften. Frau Kassautzki unterstreicht die Notwendigkeit, den Greifswalder Gastronomen zu helfen. Allerdings ist der Antrag zu kurz gefasst. Es gibt auch Gastronomie, die derzeit nicht öffnen dürfen, z. B. die, die kein Essen servieren und denen, die keine Außenflächen haben.

Dr. Bittner fragt nach, ob die Gastronomen jeweils einen Antrag auf Befreiung von der Gebührensatzung stellen müssen oder ob die Verwaltung selbst tätig wird. Wird die Stadt den Gastronomen entsprechende Außenflächen anbieten? Her Rappen führt aus, dass die Anträge durch die Gastronomen zu stellen sind.

Dr. Kasbohm regt die Rückkopplung mit dem Behindertenforum Greifswald e. V. und der AG 

„Barrierefreie Stadt“ an. Vor Ort soll man mit den Gastwirten ins Gespräch kommen, um über die Aufstellmöglichkeiten zu beraten, um Gefährdungen zu reduzieren.

Herr Schick führt aus, dass die Stadt keine zusätzlichen Außenstellflächen zur Verfügung stellen kann. Die Einhaltung von Rettungswegen und Möglichkeiten zum Anleitern durch die Feuerwehr erlauben kein Zustellen von zusätzlichen Flächen.

Herr Radicke merkt an, dass es eine Pressemitteilung des Oberbürgermeisters vom 19.5.2020 gibt. Die Gebühren der Gastwirte werden erlassen. Punkt 2 des Beschlussvorschlages kann daher als obsolet betrachtet werden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0