08.06.2020 - 8.5 Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2019/ 2020 ...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Der Nachtragshaushalt ist allen Ausschussmitgliedern mit Änderungsliste zugegangen. Frau Baas erläutert die Einarbeitungen in den Nachtragshaushalt (u.a. 1 Mio. EUR resultierend aus der BS-Vorlage „Solidarisch miteinander umgehen …; alle neuen Werte, die mit dem FAG für 2020 der Stadt zugutekommen; Mehreinzahlungen Gewerbesteuer aufgrund Nachzahlungen von Festsetzungen aus 2018; bisher gefasste Beschlüsse Apl./Üpl. plus Wirtschaftspläne; Nachtragswirtschaftsplan vom Seesportzentrum; Mehraufwendungen für die Planung Werterhaltung von Straßen in Höhe von 200.000 EUR; Schullastenausgleich in Höhe von 360.000 EUR; Mehraufwendung von Schülerversicherungen in Höhe von ca. 45.000 EUR). Aufgrund der Corona-Pandemie werden zukünftig weniger Zuweisungen vom Land kommen (perspektivisch ca. 10 - 20 %). Zur genauen Höhe und zu welchem Zeitpunkt (ob dies schon 2020 greift oder erst in 2021) kann das Innenministeriums noch keine Aussagen tätigen.

 

Herr Dr. Fassbinder ergänzt, dass auch noch ein Nachtragsstellenplan bis zur Bürgerschaftssitzung vorgelegt wird. Vorgeschlagen werden 4,5 Stellen, die per Bürgerschaftsbeschluss beschlossen wurden (1,5 Stellen SB Wohngeld, 1 Stelle Beauftragte für bezahlbares Wohnen, 1 Stelle Masterplanmanager, Stelle für die Einführung des BIM). Außerdem sollen 2 weitere Stellen, wie in den letzten Ausschusssitzungen besprochen, bereits jetzt aufgenommen werden. Dies betrifft 1 Stelle Sachbearbeiter Landwirtschaft im Immobilienverwaltungsamt und 1 Stelle Sachbearbeiter Verkehrsplaner im Tiefbau- und Grünflächenamt.

 

Auf Nachfrage zur Größe der bisher beantragten Stundungen Gewerbesteuer informiert Frau Baas, dass diese ca. 300.000 EUR beantragen. Anpassungen von Vorauszahlungsbescheiden seitens des Finanzamtes erfolgten in Höhe von 2 Mio. EUR.

Bezüglich der Frage von Herrn Evers, wie die Umsetzung der Beschlussvorlage „Solidarisch miteinander …“ erfolgen soll (Ausgabe der 1 Mio. EUR), erläutert Herr Dr. Fassbinder, dass dazu eine Richtlinie erarbeitet wird. Die Inkraftsetzung der Richtlinie erfolgt dann mit Genehmigung des Nachtragshaushaltes durch das Innenministerium. Eine Diskussion zum Inhalt der Richtlinie wird es im politischen Raum nicht geben. Herr Dr. Fassbinder betont, dass eine Umsetzung des Beschlusses erfolgt.

 

Zur Frage von Herrn Rappen, wie sich die Summe zum Schullastenausgleich erklärt, informiert Frau Baas, dass es sich hier um Nachberechnungen aus den vergangenen Jahren handelt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

1

0