11.08.2020 - 9.11 Prüfauftrag Gützkower Landstraße

Beschluss:
nicht abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Valentin bringt die Vorlage ein.

In der Gützkower Landstraße (Beginn nach Ende Osnabrücker Straße bis zum Kreisverkehr Gützkower Landstraße/Schönwalder Landstraße/Herrenhufenstraße) wird Potential für mehr Verkehrssicherheit gesehen. Es sollen die Einrichtung einer ganztägigen Tempo 30 Zone sowie die Möglichkeit einer auf den Zeitraum von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr begrenzten Tempo 30 Zone geprüft werden.

Herr Schick führt aus, dass, unabhängig vom Prüfauftrag, im Bereich von der Odebrecht-Stiftung bis zur Zufahrt Rettungswache bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen ist.

Nach Straßenverkehrsordnung sind innerorts 50 km/h festgesetzt. Abweichungen von den 50 km/h müssen begründet werden. Akzeptierte Begründungen von der oberen Straßenverkehrs-behörde sind Schulen, Kitas, Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser, Rettungszufahrten) und Unfallschwerpunkte.

Herr Liedtke fragt nach, ob der Prüfauftrag zu einem bestimmten Prozentsatz in diesem Bereich schon erfüllt ist. Herr Schick bestätigt, dass auf Nachfrage der Odebrecht-Stiftung die Prüfung der Einrichtung einer Tempo 30 Zone veranlasst wurde. Die Umsetzung und Anordnung ist in diesem Bereich bereits erfolgt.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Wölk, wann mit der Erstellung des Verkehrskonzeptes für Greifswald zu rechnen ist, antwortet Herr Wilde, dass es beabsichtigt ist, ein Verkehrskonzept für die Innenstadt zu beauftragen (Beschlusslage der Bürgerschaft). Hierbei geht es nicht um den Bereich um die Osnabrücker Straße/Gützkower Landstraße. Im Projekt Mobilitätswerkstatt 2025 geht es hauptsächlich um den Pendlerverkehr nach Greifswald und aus Greifwald. In diesem Projekt geht es auch nicht um den Bereich Osnabrücker Straße/Gützkower Landstraße.

Herr Dr. Valentin führt abschließend aus, dass der Beschlussvorschlag weitestgehend erfüllt ist und eine Abstimmung des Prüfauftrages daher nicht mehr notwendig wird.

Grundsätzlich, so Dr. Valentin, ist die Gesamtbetrachtung der Einrichtung von Tempo 30 Zonen in kritischen Bereichen immer wieder in den Blick zu nehmen und fortlaufend zu bewerten.

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Abstimmungsergebnis:

 

Nicht angestimmt, da Beschlussvorschlag weitestgehend bereits umgesetzt ist.