11.08.2020 - 9.5 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans i.V.m....

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Wilde bringt die Vorlage ein.

Er verweist darauf, dass es keine Änderung des Flächennutzungsplans verbunden mit einem Verfahren ist, sondern es handelt sich um eine Berichtigung. Es ist die zweite Berichtigung des Flächennutzungsplans seit 1999. Hintergrund bildet das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 91 - Einkaufszentrum Grimmer Straße -. Dort wurde in einem Teilbereich das Mischgebiet zu einer allgemeine Wohnbaufläche gewandelt. Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis V-G) wurde die Stadt Greifswald darauf hingewiesen, dass für diese Berichtigung eine Beschlussfassung notwendig ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0