10.08.2020 - 8.20 Straßenbegleitender Radweg zwischen Greifswald ...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Dr. Kerath eingebracht. Rechtsgrundlage für den Radweg ist ein Planfeststellungsbeschluss. Es stehen Verhandlungen seitens des Landeskreises und dem Land mit ca. 30 Grundeigentümer an, die daraus hinauslaufen, auf Rechtsgrundlage eines Planfeststellungsverfahrens entweder entschädigt oder enteignet zu werden. Es ist damit zu rechnen, dass die Landbesitzer Rechtsmittel einlegen werden. Soweit die Möglichkeit besteht, sollte die Stadt den Landbesitzern einen Flächenausgleich anbieten, um so diesen Prozess zügig voranzutreiben.

 

Herr Kremer klärt auf, dass die Stadt am Planfeststellungsverfahren nicht beteiligt wird. Das Land und der Landkreis als Vorhabenträger verfügen über eigene Flächen. Die Stadt hat eine Vielzahl von eigenen Projekten, wo Flächen als Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden. Auch findet er die Form, die Vorlage im öffentlichen Teil zu behandeln, als „unglücklich“ gewählt, weil dies jetzt Folgewirkungen für die Umsetzung des Verfahrens haben wird.

 

Herr Krüger ergänzt den Antrag dahingehend, dass auch die Universität und das Umland einbezogen werden sollten.

 

Herr Wulff stellt die Möglichkeit dar, den Radweg auf der anderen Straßenseite auf landeseigenen Flächen zu bauen. Allerdings müsste dann wohl für diese Straßenseite ein neues Planfeststellungsverfahren vom Straßenbauamt Neustrelitz durchgeführt werden, was wiederrum Zeit kosten würde.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

5

4