31.08.2020 - 10.32 Bußgeld für unerlaubte Entsorgung von Kleinmüll

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keinen Diskussionsbedarf.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, welche Möglichkeiten die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat, Ordnungswidrigkeiten mit Bezug auf das Wegwerfen von Restabfällen, wie Zigarettenkippen, Zigarettenschachteln, Essensresten, To-Go-Geschirr, leeren Tüten oder ähnlichem, mit Bußgeldern zu belegen.

Diese Bußgelder sollen zusätzlich zu den im Bußgeldkatalog „Umweltschutz“ (Erlass des Umweltministeriums M-V vom 15.01.1999, Amtsblatt M-V 1999 S. 101) genannten Bußgeldsätzen von umgerechnet etwa 5 bis 10 € erhoben werden.

 

Beschlusskontrolle:

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bau und öffentliche Ordnung spätestens im September 2020 vorzustellen, damit die ggfs. zu erhebenden Bußgelder noch in den Haushalt 2021/22 eingearbeitet werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

34

5

0

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1005604&SILFDNR=1000140&TOLFDNR=1005604&selfaction=print