15.09.2020 - 8.2 Neufassung der Satzung für den Kultur- und Sozi...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Winckler bringt die Vorlage ein und beantwortet Nachfragen zum Auffinden einer privatrechtlichen Dienstleistung, Ausweitung des Bezugszeitraums und Lichtbildpflicht.

Herr Dr. Kasbohm: Die Fraktion hat die Idee, den KuS weiter zu entwickeln in Richtung eines Solidarkurses, ob dies in der Satzung Beachtung finden müsse, so dass ggf. Spenden entgegengenommen werden können?

Herr Winckler merkt an, dass ein Zusammenhang mit den Spenden und der KuS-Satzung im Moment nicht hergestellt werden kann. Nach der städtischen Hauptsatzung ist zum Einwerben von Spenden nur der Oberbürgermeister berechtigt, für die Annahme der Spende die Bürgerschaft. Die Frage ist, wie lässt man dem Leistungsbezieher die Spende zukommen. Der neue Satzungsentwurf ist aus verwaltungsrechtlicher Sicht aufgestellt worden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0