10.11.2020 - 5 Information zum B-Plan 114

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Wortprotokoll

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden zusammen behandelt. Herr Wilde informiert zum B-Plan Nr.114 und mögliche Alternativen zur verkehrlichen Anbindung des Schulzentrums Ellernholzteich. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum B-Plan Nr. 114 wurde unter Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Februar und März dieses Jahres durchgeführt. Anhand der Stellungnahmen ergaben sich mehrere Hinweise, sodass in den Entwurf des B-Planes inhaltlich eingegriffen werden muss. Dazu müssen Gutachten in Bezug auf Hydrologie, die Geohydrologie, dem Umweltbericht, den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag incl. der dazugehörigen Kartierungen angepasst oder erweitert werden. Anhand der verkehrlichen Erschließung wird deutlich, warum überhaupt eine Überarbeitung der Planung des Entwurfes im zweiten Durchgang notwendig ist. Die erneute öffentliche Beteiligung ist für das 2. Quartal 2021 angestrebt. Die Rechtskraft des B-Planes wird dann bis zum Ende des Jahres 2021 erwartet. Es gab eine Änderung zum Geltungsbereich. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss sagt aus, die südlich der verlängerten Scharnhorststraße liegenden Flächen zu Wohnbauflächen zu entwickeln.

Die Präsentation wird als Anlage beigefügt.

 

Herr Liedtke bittet um wesentliche Hinweise zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6. Herr Dr. Kasbohm fragt an, warum die Bushaltestelle nicht nördlich der verlängerten Scharnhorststraße gelegt wird? Frau Dr. Wölk weist darauf hin, dass der Einfahrtsbereich in die verlängerte Scharnhorststraße/Osnabrücker Straße nur 6 Meter beträgt, die Polizeiinspektion Anklam in ihrer Stellungnahme eine Breite von 8 Metern fordert. Des Weiteren fragt Frau Dr. Wölk an, ob aufgrund des Schulneubaus die Unterführung in der Osnabrücker Straße für den Radverkehr für ausreichend gesehen wird? Herrn Rappen ist es wichtig, dass viele Kleingärten erhalten werden. Er fragt an, warum der Busverkehr nicht komplett durch die verlängerte Scharnhorststraße geführt wird? Wenn der Bereich der Kleingartenanlage genutzt werden muss, ist dann der Geltungsbereich des B-Planes zu ändern?

 

Frau von Busse weist darauf hin, dass die Fragen heute nicht beantwortet werden können, da sie in weiteren Planungen untersucht werden müssen. Die Kündigungen an die Kleingartenbesitzer für die kompletten Gärten in der ersten Reihe sind noch nicht verschickt, da die Kleingartenanlage so lange wie möglich erhalten werden soll. Ein kompletter Ausbau der verlängerten Scharnhorststraße ist weder durch Planungen, noch finanziell untersetzt. Dies jetzt anzustreben, könnte sonst den Schulneubau verzögern. Herr Kaiser gibt Erläuterungen zum Planungsvorhaben. Dabei wurden folgende Punkte in der Planung bedacht:

- die Veränderung bzw. der Umbau der Osnabrücker Straße

- die Verbreiterung des Tunnels

- die Einhaltung der Abstandsflächen zur Deutschen Bahn

- der Baugrund in der verlängerten Scharnhorststraße

- Schaffung von Parkflächen für Lehrer

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Anlagen