10.11.2020 - 7 Informationen über den aktuellen Bearbeitungsst...

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Wortprotokoll

Herr Wilde gibt die Informationen. Es läuft ein Baugenehmigungsverfahren. Im Rahmen dieses Baugenehmigungsverfahrens läuft die Beteiligung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt. Die Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens erfolgt nach der Hauptsatzung durch den Hauptausschuss. Zu privat eingeholten Gutachten zur planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens wird keine Stellungnahme abgegeben.

 

Frau Dr. Wölk fragt an, ob die Bauaufsichtsbehörde die Anfragen beantworten würde. Wie ist das weitere Vorgehen, falls der Hauptausschuss das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt? Wie wertet die Bauaufsichtsbehörde die unterschiedlichen Gutachten/Stellungnahmen von juristischer Seite und welche Auswirkungen haben das jetzt für weitere Vorgehen im Verfahren?

 

Herr Kaiser informiert, dass die Bauaufsichtsbehörde nur den Antrag bewertet. Für das gemeindliche Einvernehmen ist die Gemeinde zuständig.