30.11.2020 - 5 Mitteilungen des Oberbürgermeisters

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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister

. teilt mit, dass

-          die Greifswalder Parkraumbewirtschaftungsgesellschaft mbH einen neuen Leiter eingestellt habe. Der Aufsichtsrat habe eine Empfehlung ausgesprochen, welcher die Gesellschaftsversammlung gefolgt sei. Ab 01.01.2020 werde Herr Lafsa die Nachfolge von Herrn Borchert als Geschäftsführer der GPG mbH antreten.

-          die Universitäts- und Hansestadt Greifswald umfangreiche Unterstützung aus dem Bundeshaushalt für verschiedene Projekte der Stadt erhalte. Diese sollen insbesondere für die Sanierung der Greif und die Finanzierung des Jubiläums anlässlich des Geburtstages von Caspar David Friedrich 2024 eingesetzt werden.

-          die Prioritätenliste, der Stellenplan sowie der erste Entwurf des Haushaltes 2021/22 dem politischen Raum bereits zugegangen sei. Geplant sei, dass der Haushalt in der Sitzung der Bürgerschaft am 01.02.2021 beschlossen werde. In den letzten Jahren seien für die Haushaltsdiskussionen Sondersitzungen einberufen worden. Aufgrund der Corona-Pandemie wolle die Verwaltung von möglichen Sondersitzungen absehen und sich auf die Beratungen im regulären Gremienlauf beschränken. Die Fraktionen werden gebeten, ihre Fragen an die Verwaltung zu übersenden, damit diese zeitnah beantwortet werden können.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen, Herr Wulff, habe den Vorschlag unterbreitet, die Vorstellung des Haushaltes fachämterweise in digitaler Form durchzuführen. Der Oberbürgermeister befürworte diesen Vorschlag und lasse derzeit dessen Umsetzung prüfen. Es handele sich hierbei um eine reine Informationsveranstaltung, die für die zweite Dezemberhälfte vorgesehen werde.

 

Frau von Busse

. informiert, dass die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und öffentliche Ordnung mitgeteilt habe, dass der Bus bis zum Schulzentrum Am Ellernholzteich fahren müsse. Demzufolge müsse die Fläche der ersten Reihe der Kleingärten in Anspruch genommen werden. Das führe zu einer notwendigen Änderung der Abgrenzung des B-Plans. Zum einen sei dies die Voraussetzung, um den Kleingärtnern kündigen zu können und zum anderen, um zu wissen, in welche Richtung die Straßenplanung betrieben werden müsse. Derzeit werde geprüft, ob die Beschlussvorlage in den nächsten Gremienlauf eingebracht werden könne.

 

Frau Socher

. möchte wissen, ob die Wendeschleife für den Bus auf der danebenliegenden Wiese errichtet werden könne, um die Kleingärten erhalten zu können.

 

Frau von Busse

. antwortet, dass schon einmal eine Änderung der Abgrenzung des B-Plans vorgenommen worden sei. Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens werden verschiedene Gutachten eingeholt – insbesondere auch die dafür notwenigen hydrogeologischen Gutachten. Diese Wiese sei für Starkregen ein erforderliches Überschwemmungsgebiet. Mit hohen Investitionsvolumen sei es möglich, die Wiese trocken zu legen, um auch eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Aufgrund der hohen Kosten sei diese Idee jedoch verworfen worden. Auf der Fläche der Schule selbst sei nicht mehr genügend Platz um die Wendeschleife zu integrieren.