01.02.2021 - 10.21 Bebauungsplan Nr. 105.1 - Steinbeckervorstadt/ ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Rex nimmt an der Beratung und Abstimmung der Beschlussvorlage nicht teil.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105.1 – Steinbeckervorstadt/ Nord - wie folgt:

  1. Für den Bereich nordöstlich der Stralsunder Straße (Abgrenzung gem. Plan der Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele der Vorzugsvariante 1 des Masterplans Steinbeckervorstadt.
  2. Vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind vorbereitende Beteiligungswerkstätten durchzuführen. Die Öffentlichkeit soll damit aktiv über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in die Neugestaltung des Gebietes einbezogen und unterrichtet werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

11

5

 

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Anlagen