10.02.2021 - 4 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Herr Kaiser weist darauf hin, auf Bitte des Oberbürgermeisters Dr. Fassbinder zum Thema ÖPNV zu berichten und leitet zur Stellungnahme an Herrn Wilde weiter.

 

Herr Wilde bezieht sich in der Stellungnahme auf den Punkt 10 des Änderungsantrages der SPD Fraktion zur Haushaltssatzung 21/22. Vor dem Hintergrund beschlossener Maßnahmen  - Nahverkehrsplan LK VG/ Stadt Greifswald, Beschlusslagen der Bürgerschaft zur Erweiterung des ÖPNV in der UHGW und zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan (Beschlussvorlage 07/0155) sowie Beschluss zum Klimanotstand - geht Herr Wilde auf die Aktivitäten der Stadtverwaltung zur Entwicklung des ÖPNV ein:

  1. Fachliche Untersuchung der Umsetzbarkeit der Maßnahmen und Einordbarkeit in  bestehende vertragliche Verhältnisse durch einen Auftragnehmer
  • Vergabe eines Auftrages an die PWC Beratungsgesellschaft im Dezember 2020 und Kick-off des Vorhabens Anfang Januar 2021 sowie Abstimmungsgespräch zur Konkretisierung der Arbeitsaufgabe Ende Januar
  • Kern des Auftrages: Juristische und wirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen vor dem Hintergrund der vertraglichen Bindungen (1. öffentlich-rechtlicher Vertrag LK VG und Stadt und 2. öffentlicher Dienstleistungsauftrag mit dem Verkehrsbetrieb Greifswald als verkehrsausführendes Unternehmen) und der Notwendigkeit eines  EU-weiten Vergabeverfahrens (beide Vertragsverhältnisse laufen bis Ende 2025) sowie wie die Maßnahmen in diesem rechtlichen Rahmen umgesetzt werden können
  • Ergebnisse werden im Fachbeirat (Nahverkehrsbeirat) vorgestellt, sollen in Fachausschüssen gemeinsam diskutiert und der Bürgerschaft vorgelegt werden.

Kommentar zum Änderungsantrag der SPD im Punkt 10: 1. Prüfergebnis der PWC Studie zu wirtschaftlichen und rechtlichen Bindungen liegt noch nicht vor, 2. Bedenken aus beihilferechtlicher und steuerrechtlicher Sicht, die noch nicht geklärt sind, 3. Auswirkungen auf den Kernhaushalt sind nicht absehbar (Höhe der Zuwendungen im Änderungsantrag ist unbestimmt) und 4. Umsetzung betrifft die Folgejahre nach 2022.

  1. Umsetzung konkreter Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan:

(1)    Erreichbarkeitsverbesserung Eldena mit einem Park&Ride Parkplatz (Planung und Umsetzung)

(2)    Erreichbarkeitsverbesserung des Berthold-Beitz Platzes und der Anbindung des Klinikums: Gespräche zw. Universität, Universitätsmedizin, Verkehrsbetrieb und Stadt, Untersuchung verschiedener Varianten, Vorzugsvariante mit Grundstückseigentümern Uni HGW und Universitätsmedizin besprochen, Haltestelleninfrastruktur durch Unimedizin kurzfristige Umsetzung in Teilabschnitten möglich

 

Frau Wölk nimmt Stellung zum Antrag der SPD und

  • weist auf den Beschluss zum Klimanotstand von 2019 mit Maßnahmen zur Veränderung und Verbesserung des Nahverkehrs und der geplanten Studie zur Umsetzung der Maßnahmen hin.
  • weist darauf hin, dass die Ergebnisse der Studie zur jetzigen Haushaltsplanung zur Finanzierung der Maßnahmen notwendig gewesen wären.
  • macht deutlich, dass die SPD am Änderungsantrag festhält.
  • betont die Notwendigkeit, den ÖPNV durch die Ticketpreisgestaltung attraktiver zu machen, bestenfalls kostenlos bzw. als Einstieg eine Absenkung auf z.B. 1 € pro Fahrt und Person.

 

Herr Münzenberg merkt an, dass die Ausschussmitglieder früher eingebunden werden sollten, insbesondere beim Ausbau des Busverkehrs/ÖPNVs (Vermeidung von Busschleifen und Verlangsamung am geplanten Schulzentrum, Berthold-Beitz Platz, P&R in Wieck, direkte Linienführung, Erreichbarkeit/Nähe der Bushaltestellen, Aufteilung von Buslinien).

 

Herr König merkt zum Änderungsantrag der SPD und der Tierschutzpartei (nicht auf der Tagesordnung) an, ob der Gesellschafter der Gesellschaft Geld für die Realisierung des Busverkehrs ohne weiteres zur Verfügung kann, im Sinne des Wettbewerbs/Beihilferecht.

 

Herr Kasbohm gibt zum Änderungsantrag der Tierschutzpartei an, dass hier noch Absprachen mit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen getroffen werden.

 

Herr Wilde erläutert,

  • dass die Überlassung finanzieller Mittel zur Erbringung der Verkehrsleistung an den Verkehrsbetrieb durch die Stadt aus beihilferechtlicher und steuerrechtlicher kritisch zu sehen ist und durch PWC geprüft werden muss, damit Maßnahmen rechtssicher umgesetzt werden können.
  • dass der Zeitpunkt des Vergabeverfahrens sich aus Gründen des Personalmangels und der technischen Ausstattung in der Corona-Zeit verzögert hat.
  • dass am B.-Beitz Platz keine Busschleife der Linie 2 geplant wird.
  • dass die verkehrliche Erschließung des Schulzentrums in der Scharnhorststraße gegenwärtig Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens (B-Plan 114) ist.

 

Frau Wölk merkt an, dass in den Gremien sehr spät zu Planungen zum Verkehr, zu verkehrsrechtlichen Erschließungen oder zu Veränderungen im ÖPNV informiert werden und bittet um frühzeitigere bzw. regelmäßigere Information.

 

Herr Wilde antwortet, dass

  • die Beteiligung der Ausschüsse/der Politik erfolgt, wenn Ergebnisse vorliegen.
  • für das Bauleitplanverfahren B-Plan 114 eine Änderung/Erweiterung des Geltungsbereiches zur verkehrlichen Erschließung des Schulzentrums durch die Bürgerschaft beschlossen wurde.

 

Herr König stellt fest, dass sich im Hinblick auf die frühzeitige Information der Gremien bereits eine Verbesserung eingestellt habe, die er begrüßt.

 

Herr Münzenberg äußert sich zur möglichen Busschleife am Schulcampus Scharnhorststraße und merkt an, dass Schleifen eine Verkehrsverlangsamung bedeuten, dass der Auto-/Busverkehr aus der Scharnhorststraße zugunsten des Fuß-/Radverkehrs herausgehalten werden sollte, dass für den ÖPNV die Osnabrücker Straße genutzt werden sollte.