08.03.2021 - 10.7 Teilweiser Verzicht auf die Erhebung von Verpfl...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Lerm bringt die Vorlage ein. Es handelt sich um eine gleichlautende Beschlussvorlage, die schon im letzten Jahr gefasst wurde. Man möchte mit dieser Regelung Eltern entgegenkommen, indem auf die teilweise Erhebung von Verpflegungsbeiträgen verzichtet wird. Die Regelung betrifft vorerst die Monate Januar, Februar und März 2021.

 

Herr Dr. Kerath schlägt vor, auch für den Monat April schon einen Vorratsbeschluss zu fassen. Für die Akzeptanz der Beschlussvorlage in der Öffentlichkeit empfiehlt er, eine Transparenz für die Kostenanteile zu schaffen. Herr Lerm erklärt, dass der Verwaltungsaufwand so gering, wie möglich, gehalten werden sollte. Momentan ist eine Kalkulation schwer darzustellen. Es wird aber versichert, dass der Sockelbetrag (1/3) nicht dem entspricht, was er tatsächlich entsprechen würde (er ist geringer!). Es ist ein Entgegenkommen des Eigenbetriebes, denn gerade in den Küchen mit dem eigenen Personal liegt der Fixbetrag sehr viel höher. Falls auf eine Kalkulation nicht verzichtet wird, würde sich auch der Gremienlauf verzögern. Des Weiteren erklärt Herr Lerm, dass er im stetigen Austausch mit den Eltern steht.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0