10.05.2021 - 10.2 Änderung des Gesellschaftsvertrages der BiG-Bil...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Teetz informiert, dass diese Vorlage auf einen Bürgerschaftsbeschluss von März dieses Jahres basiert. Um den gefassten Beschluss umzusetzen, müssen die Änderung des Gesellschaftsvertrages der BiG gGmbH durch Streichung des § 13 und Umfirmierung sowie die Verschmelzung der Gesellschaft auf die SWG und die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der SWG sowie der BiG GmbH erfolgen. Der Aufsichtsrat hat am 26.03.2021 allen Beschlüssen zugestimmt.

 

Herr Krüger merkt an, dass der Beschluss zum Haushalt unter der Prämisse gefasst wurde, dass dieses Geld zusätzlich den Stadtwerken für den Klimaschutz bereitgestellt wird. Es wird von der Umsetzung des Beschlusses ausgegangen und nicht, dass das Geld in Maßnahmen gesteckt wird, die in der Gesellschaft schon geplant werden.

 

Wenn das Geld der Gewinnrücklage zugeführt wird, dann schließt Herr Evers daraus, dass es davor in einer Gewinnrücklage einer gemeinnützigen Gesellschaft enthalten war. Er möchte wissen, welche steuerlichen Konsequenzen dies nach sich zieht und wie viel Steuern dafür taxiert werden. Frau Teetz erklärt zu den steuerlichen Auswirkungen, dass diese in gleicher Weise vorhanden sind (ob man die Gesellschaft auflöst, weil die Gemeinnützigkeit nicht mehr vorhanden ist oder sie auf die Stadtwerke übertragen werden). Nach den Ausführungen des Steuerberaters der Stadtwerke Greifswald GmbH wird es keine negativen Auswirkungen geben. Herr Evers verweist dann auf eine falsche Sachverhaltsdarstellung, weil dort steht, dass die Gewinnrücklage der Stadtwerke Greifswald GmbH um 2 Mio. EUR erhöht wird. Man muss hier unterscheiden, ob die Gewinnrücklage oder das Eigenkapital/Kapitalrücklage erhöht wird. Er bittet um sachgerechte Darstellung.

 

Frau Teetz betont die richtige Sachdarstellung: Es entsteht durch die Verschmelzung ein Verschmelzungsgewinn bei der Stadtwerke Greifswald GmbH. Dieser wird mit Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gewinnrücklage zugeführt, so wie die Bürgerschaft dies beschlossen hat. Die Verschmelzung des BiG (nicht mehr gGmbH sondern GmbH) ist der erste Schritt. Die Alternative wäre die Aberkennung der Gemeinnützigkeit mit der Auflösung der Gesellschaft; dann würden die 3 Mio. EUR der Stadt zufallen und müssten nach dem Zweck der Gemeinnützigkeit verbraucht werden.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

1

1