14.06.2021 - 9.21 Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die vorübergehende Anwendung der Erheblichkeitsgrenze ab 50.000 EUR für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Jahre 2012 - 2019.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

einstimmig

0

0

 

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