16.08.2021 - 12.4 Vermögenszuordnung zwischen städtischem Haushal...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Frau Willert teilt den Grund dieser Vorlage mit (Auflage der Eigenbetriebsverordnung - demnach Vermögensgegenstände den Aufgaben folgen). Bislang wurden Gräben und Durchlässe in der Bilanz der Stadt bilanziert. Mit dieser Vorlage werden die Vermögensgegenstände dem Abwasserwerk zugeordnet. Für den Kernhaushalt ändert sich nichts (Nullsummenspiel), weil die bisherigen Abschreibungen für die Anlagenvermögen an das Abwasserwerk übergehen. Dafür hat die Stadt jährlich eine Verringerung der Finanzanlage.

 

Auf Nachfrage informiert Frau Willert, dass in Absprache mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses auf eine Behandlung im Fachausschuss verzichtet wird, weil es mehrfach in den Werkausschusssitzungen thematisiert wurde.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0