16.08.2021 - 12.17 Sichere Kitas durch Luftfilteranlagen

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Krüger erklärt, dass mit dem Haushaltsbeschluss bereits die Schulen mit Luftfiltergeräten ausgestattet wurden. Damals wurden die Kindertagesstätten nicht berücksichtigt, was jetzt mit dieser Vorlage nachgeholt werden soll.

 

Die im Juli recherchierten Kosten in Höhe von 900 TEUR treffen nicht zu. Für 500 Räume für alle Träger liegen die Kosten bei ca. 300 TEUR (gefördert werden sollen pro Gerät höchstens 600 EUR). Die Folgekosten werden mit ca. 30 TEUR kalkuliert.

 

Die Vorlage wird bis zum Hauptausschuss überarbeitet.

 

Frau Baas erklärt, dass mit dem Quartalsbericht per 30.06. gegenwärtig der Verwaltung Mindererträge in Höhe von 3 Mio. EUR prognostiziert werden und Minderaufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR. Fundierte Aussagen werden hierzu im Quartalsbericht zum 30.09. getroffen.

 

Über die Summe von 300 TEUR hofft Frau Baas, eine Deckung zu finden. Des Weiteren weißt Frau Baas daraufhin, dass eine Ausstattung mit Luftfilteranlagen nur über einen investiven Zuschuss laufen kann, der dann über den städtischen Haushalt auch abgeschrieben werden muss. Die Folgekosten sind in der Regel von dem zu tragen, der den Zuschuss erhält (Zuwendungsempfänger).

 

Für Herrn Dr. Kerath stellt sich die Frage, warum ein Zuschuss gezahlt werden soll. Die Luftfilteranlagen bis 600 EUR stellen GWG’s dar, die sofort in den Aufwand gehen und dann „Platzkosten“ sind.

 

Herr Krüger informiert hierzu, dass die Platzkosten bereits ausgehandelt sind und somit die Anschaffung der Geräte nicht beinhalten. Die Träger müssten somit in Vorleistung gehen und in Verhandlungen treten.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

2

5