13.09.2021 - 9.18 Sicher und anonym Hinweise geben

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft die Tagesordnungspunkte 9.18 bis 9.21 auf.

Die TOPs 9.18 bis 9.21 werden gemeinsam behandelt und einzeln abgestimmt.

 

Herr Dr. Kerath

. bringt die Beschlussvorlagen der genannten TOPs ein.

. teilt mit, dass in der Beschlussvorlage „Einführung einer Sponsoringsatzung“ (BV-P-ö/07/0089-02) das Wort „Sponsoringsatzung“ in „Sponsoringrichtlinie“ geändert werde.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. erinnert der Vollständigkeit halber auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussvorlage „Einführung einer Sponsoringsatzung (BV-P-ö/07/0089-02), in der auf bereits bestehende Regelungen in den großen Gesellschaften hingewiesen werde.

 

Herr von Malottki

. hält es für wichtig, dass Hinweise durch sogenannte „Whistleblower“ gegeben werden, um Missbräuche aufdecken zu können. Es müsse aufgepasst werden, dass keine finanziellen Vorteile zu Unrecht entständen.

 

Herr Dr. Kasbohm

. stellt klar, dass nicht die Informanten, sondern die gesetzbrechenden Personen die Schuldigen seien. Wenn solche Fälle aufträten, sollte es ein rechtlich korrektes Verfahren geben, wie mit diesen Problemen umgegangen werde.

 

Herr Rappen

. ist hinsichtlich der Beschlussvorlage „Sicher und anonym Hinweise geben“ (BV-P-ö/07/0080-01) der Meinung, dass ein solches Portal nur zu Missgunst und -vertrauen führe und die wirklichen Defizite damit nicht behoben würden. Es gebe bereits andere Möglichkeiten, um derartige Probleme aufzudecken.

In Bezug auf die Beschlussvorlage „Selbstverpflichtung für die Bürgerschaft“ (BV-P-ö/07/0082-01) sollten Daten, die über das Ehrenamt hinausgingen, geschützt werden.

 

Herr Wulff

. weist auf den § 164 Abs. 1 Strafgesetzbuch („Falsche Verdächtigung“) hin. Durch diese Regelung solle die Gesellschaft geschützt und nicht gespalten werden. Solche Maßnahmen, wie in der Beschlussvorlage „Sicher und anonym Hinweise geben“ gefordert, würden dazu beitragen, dass das Misstrauen in der Gesellschaft wachse.

. macht darauf aufmerksam, dass auch „Whistleblower“ nicht anonym seien; sie jedoch durch das Gesetz geschützt würden.

 

Herr von Malottki

. erklärt, dass ein internes, sachliches Prüfungsverfahren in der Verwaltung im Interesse des Beschuldigten sei, wodurch die Anschuldigungen nicht in den Medien ausgetragen werden.

 

Herr Burmeister

. ist der Meinung, dass im Falle der Beschlussfassung sowohl richtige Hinweise als auch Anschwärzungen an die Verwaltung herangetragen werden, wobei jeder Hinweis einen Prüfvorgang nach sich ziehe.

. stimmt Herrn Wulff zu, dass sich diese Vorgehensweise nicht mit der vorhandenen Gesellschaft vertrage.

 

Herr König

. weist darauf hin, dass auch bei der Polizei anonyme Hinweise möglich seien.

. beantragt, die Beschlussvorlagen

-          TOP 9.18 „Sicher und anonym Hinweise geben“ (BV-P-ö/07/0080-01)

-          TOP 9.19 „Einführung einer Transparenzsatzung“ (BV-P-ö/07/0081-01)

-          TOP 9.20 „Selbstverpflichtung für die Bürgerschaft“ (BV-P-ö/07/0082-01)

-          TOP 9.21 „Einführung einer Sponsoringsatzung“ (BV-P-ö/07/0089-02)

in die Fachausschüsse zu verweisen.

 

Herr Alexander Krüger

. macht darauf aufmerksam, dass die von der Verwaltung zu erarbeitenden Konzepte den Gremien zum gegebenen Zeitpunkt noch einmal vorgelegt werden. Daher sei von einer Verweisung der Vorlagen in die Fachausschüsse abzusehen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Verweisung der Beschlussvorlage in die Fachausschüsse abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

mehrheitlich

2

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zur 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen in 2022 ein Konzept für ein anonymes digitales Hinweisgebersystem vorzulegen und etwaige Kosten hierfür mitzuteilen.

Das System soll zunächst für Meldungen von Korruptions-(Compliance-) Vorfällen genutzt werden. Das System muss neben der vollständigen Anonymität der Hinweisgeber und der Einhaltung aller Datenschutzstandards (DSGVO) und höchster IT-Security-Standards gewährleisten, dass ein Zugriff von IT-Administratoren auf die Fälle ausgeschlossen ist. Dies gilt für internes und externes Personal. Darüber hinaus muss das System eine anonyme Dialogfunktion bieten. Bei der Vergabe sollen auf die Erfahrungen anderer Behörden zurückgegriffen und ein dort bewährtes System ausgewählt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

18

0