20.09.2021 - 5 Ist auch für den Ortsteil Riems ein Aufstellung...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die OTV bittet die Stadtverwaltung zu prüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen es erlauben, auch für den OT Riems eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, analog wie diese für den Ortsteil Wieck angestrebt wird, auf den Weg zu bringen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0