21.02.2022 - 9.13.1 Änderungsantrag Unterstützung von Gastronomie u...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 9.13

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erlässt für Sondernutzungen durch Gastronomiebetriebe die Gebühren gemäß § 4 der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald i.v.m. Nr. 4.2 der Anlage zur Gebührensatzung sowie für den entsprechenden Anwendungsbereich der Hafengebührensatzung solange, wie die Landesregierung coronabedingte Einschränkungen bei dem Zugang zu den Gastronomiebetrieben festsetzt.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, die rechtlichen Möglichkeiten zur Nichterhebung der Vergnügungssteuer für den Zeitraum zu prüfen, in dem die Landesregierung den Zugang zu den Gastronomiebetrieben coronabedingt einschränkt und der Bürgerschaft anhand des Prüfergebnisses eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister, bei der Veranstalterin des Greifswalder Weihnachtsmarktes auf einen Erlass der Standgebühren für den Weihnachtsmarkt 2021 hinzuwirken und den dadurch bei der Veranstalterin entstehenden Einnahmeausfall auszugleichen, soweit die Standgebühren nicht durch entsprechende Zahlungen aus dem Förderprogramm „Überbrückungshilfe III“ ausgeglichen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

mehrheitlich

7

2

Punkt 2

mehrheitlich

1

3

Punkt 3

mehrheitlich

7

1