28.02.2022 - 5 Straße An der Wiek - Diskussion der Probleme un...

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Wortprotokoll

Das Thema wurde auf 3 Unterpunkte aufgeschlüsselt:

1. Smileyschilder
2. Tempo-30-Zone zwischen Hafen und den Bushaltestellen
3. Straßensanierung (Zeitplan, rechtzeitige Einbeziehung der OTV und Anwohner, aktueller Stand der Fördermittelbeantragung)

 

zu 1: Geschwindigkeitsmessgeräte (Typ „Smiley“) – sind genehmigt und sollen nun beschafft werden. OTV hatte letztes Jahr angeboten, die Geräte aus dem OT-Budget zu beschaffen. Dies wurde seinerzeit von der Verwaltung abgelehnt. Daher verzögert sich die Beschaffung.

 

Zu 2: Tempo 30 – Herr Dr. Fassbinder betont, alle Vorschläge und Betrachtungsweisen wurden von der Verwaltung geprüft, aber „Geschwindigkeitsbegrenzung geht nur als Reaktion auf überhöhte Geschwindigkeit, Lärm oberhalb bestimmter Schwellen und an Unfallschwerpunkten, nicht aber präventiv“, so sind die gesetzlichen Regelungen. Es muss „zwingend geboten sein“. Er sieht hier für die Verwaltung keinen Handlungs- bzw. Ermessensspielraum, auch wenn er es begrüßen würde, wenn sie diesen hätte.

Es stößt auf Unverständnis, dass die Verwaltung keine Möglichkeit sieht, Tempo 30 anzuordnen. Es entsetzt die Mitglieder der OTV und die anwesenden Bürger, damit sehenden Auges Unfälle in Kauf zu nehmen, anstatt eine sinnvolle Vorbeugung zu betreiben. Sowohl von Anwohnern wie auch von Mitgliedern der OTV wurde auf die Gefährdung der Fußgänger bei schlechten Sichtverhältnissen (fehlender Bürgersteig, Gegenverkehr im Dämmerlicht bzw. nachts) hingewiesen.

Die Forderung nach Erschütterungsmessungen und der Prüfung, ob die Breite der Straße ohne Einschränkungen neben dem PKW-Verkehr eine Nutzung durch ÖPNV und Schwerlastverkehr zulässt, wurde zur weiteren Veranlassung „mitgenommen“. Der schlechte Zustand reiche aus Sicht der Verwaltung nicht aus, um Tempo 30 anzuordnen, obwohl der Oberbürgermeister im Prinzip dafür sei. Auf Nachfrage erklärt er, die Verwaltung habe auch geprüft, ob es möglich seigemäß § 45 Absatz 2 StVO an die Straßenbaubehörde mit der Bitte heranzutreten, Tempo 30 anzuordnen. Dies sei der Verwaltung nicht möglich.

Hr. Schwarzrock informiert, dass die besonders betroffenen Bürger die Belastung, der sie ausgesetzt sind, von Seiten der Verwaltung nicht ernsthaft wahrgenommen fühlen. Aus diesem Grund hätten sie zur Überbrückung (bis andere offizielle Maßnahmen ergriffen werden) in Eigeninitiative Schilder mit dem Inhalt „Freiwillig 30“ gemalt, die sie an geeigneten Stellen platzieren wollen. Darüber hinaus planen sie einen eigenen Antrag bei der Straßenbaubehörde zu stellen.

 

Die Bürger erwarten, dass ihre gewählten politischen Vertreter sowohl im Ort als auch auf der höheren Ebene in ihrer Stadt im Rahmen ihrer Kompetenzen und unter Ausnutzung möglicherweise existierender Handlungsspielräume versuchen sollten, auf bestehende Gesetzeslagen im positiven Sinne Einfluss zu nehmen. Eine Möglichkeit kann die aktuell angestoßene „Tempo-30-Initiative“ für lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten bieten.

 

Der OB wird darum gebeten zu prüfen, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen die Einrichtung einer temporären (z. Bsp. 5.00 – 8.00 Uhr) und auf LKW begrenzten Tempo 30 Zone zulassen, analog der begrenzten Tempo 30 Zonen in Gristow bzw. anderer Stellen in Greifswald.

 

Zu 3: Straßensanierung

Der Sachstand wurde in einem Schreiben des OB vom 11.01.2022 an die OTV erläutert. Zuvor sei eine „Planungsidee“ beim Land eingereicht worden. Das Projekt einer Sanierung der Straße von der B105 wurde ursprünglich aus politischen Gründen gemeinsam mit dem Landkreis VG beim Land für die Kreisstraße VG K1 von der B105 bis Gristow und von dort bis zur Insel Riems beantragt. Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten müssen Landkreis und Stadt letztlich aber getrennte Fördermittelbescheide bekommen, d.h. auch getrennte Anträge stellen. Der Bauabschnitt bis Gristow und von Gristow bis Ortseingang Riems ist schon in einer fortgeschrittenen Planungsphase. Absprachen der Stadt mit dem Landkreis gibt es nicht.

Obwohl im Doppelhaushalt 2021/22 Planungsmittel eingestellt sind, konnte der Oberbürgermeister keinen Zeitrahmen nennen, innerhalb dessen die Sanierung der Straße „An der Wiek“ durchgeführt werden könnte. Es konnte ebenso auch kein Zeitrahmen genannt werden, in dem diese geplanten Mittel für die Beauftragung einer Planung eingesetzt werden, obwohl für die Zusage von Fördermitteln die Leistungsphase (LPh) 3 der Planung notwendig ist. Das bedeutet, dass wenn keine Planung bis zur LPh 3 erfolgt (beauftragt wird), auch keine Fördermittelzusage zu erwarten ist.

Als Grund wurden Kapazitätsprobleme benannt (unbesetzte Stellen im Tiefbauamt und andere wichtige Projekte). Derzeit wartet die Stadt auf ein Anforderungsschreiben des Ministeriums.

Die Planungsidee der Verwaltung heißt, auf eine grundhafte Instandsetzung zu verzichten und „nur“ eine Sanierung der Straße vorzunehmen. Der schlechte Zustand der Straße wurde bestätigt.

Prof. Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), betonte, dass die Insel Riems als Hauptsitz des FLI für Greifswald und die Region eine große Bedeutung besitzt, da das international renommierte Institut zum einen den Ruf Greifswalds als Wissenschaftsstandort mitprägt und sicher auch einer der Gründe war, der dazu führte, dass nicht nur Cewa sich ansiedelte, sondern auch dass das Helmholtz-Zentrum ein neues Institut in Greifswald gegründet hat. Er gab zu bedenken, dass es kein unangemessener Anspruch, sondern selbstverständlich sein sollte, dass die Erreichbarkeit des FLI über eine entsprechend ausgebaute Straße möglich ist. Am FLI arbeiten ca. 480 Menschen, die das Institut auch aufgrund der schlechten Anbindung mit dem ÖPNV, überwiegend mit dem PKW aufsuchen müssen. Hinzukommen Versorgungsfahrzeuge inkl. Schwerlastverkehr.

 

Da offensichtlich nicht absehbar, ob und ggf. wann eine Sanierung der Straße erfolgen wird, besteht die Befürchtung, dass sich die Straßenschäden so sehr verschlimmern, dass letztlich keine Sanierung, sondern nur noch eine grundhafte Erneuerung zu erheblich höheren Kosten möglich ist. Der Oberbürgermeister möge bitte prüfen lassen, ob die Einrichtung einer Limit-30-Zone zwecks Schadensbegrenzung möglich ist.