08.03.2022 - 9.4 Finanzierung besonderer Leistungen für den Biod...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Kremer bringt die Vorlage ein.

-          Gemäß der Kommunalverfassung des Landes M-V könnten Preisnachlässe im Sinne des öffentlichen Interesses gewährt werden. Das Innenministerium M-V und das Landwirtschaftsministerium vertreten allerdings die Auffassung, dass diese Preisnachlässe beihilferechtlich relevant sind und der Pachtnachlass auf die Beihilfe angerechnet werden muss.

-          Der Vorschlag beinhaltet, dass eher Einzelmaßnahmen, sei es durch Pachtnachlass oder Förderung, in den Fokus genommen werden. Konventionelle Landwirte kämen wahrscheinlich eher zum Zuge, da diese noch an keine Förderprogramme für Öko-Landwirtschaft teilhaben.

-          Die Stadt Freiburg ist im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaft und Beteiligungen als Vorreiter genannt worden. Seines Wissens nach wird dies dort nur begrenzt praktiziert.

 

Frau Hübner kritisiert diese Vorlage.

-          Hier wird ein unfairer Umgang mit den Betrieben vorgeschlagen und würde bedeuten, dass die konventionellen Betriebe eine Förderung für Maßnahmen erhalten, die die ökologischen Landwirte längst umsetzen. Die befürchtete Doppelförderung betrifft nicht alle Pächter. Eine Förderung vom Bund oder Land kann genauso maßnahmenbezogen sein wie der Preisnachlass. Sollte es sich um verschiedene Maßnahmen handeln, könnte es gar keine Doppelförderung geben.

-          Die Streichung der Pachtreduzierung nehme eine verlässliche und vor allem planbare Unterstützung weg. Einzelmaßnahmen würden dagegen keine so konstante Planbarkeit leisten.

-          Die Stadt Freiburg konnte durchaus eine Pachtreduzierung für alle Betriebe erreichen, die auf Flächen bzw. Teilfläche auf Pestizide verzichten. Dazu hat sie eine Liste an Maßnahmen erstellt, für die man den Pachtpreis reduzieren könnte.

 

Frau Kowatsch berichtet von einem Gespräch mit der Stadt Freiburg: Dort war ursprünglich geplant, eine pauschale Zinsreduzierung zu gewähren, allerdings sahen sie sich zugleich mit der Doppelförderproblematik bei Bio-Landwirten konfrontiert. Gefördert werden daher nur konventionelle Landwirte, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten.

Frau Kowatsch unterstreicht, dass dieser Weg auch für Greifswald gangbar wäre. Bei den Biobetrieben würden allerdings nur Maßnahmen Berücksichtigung finden können, die auf andere Art und Weise die Biodiversität fördern, aber nicht durch anderweitige Förderprogramme abgedeckt werden. Hinsichtlich der Praktikabilität dieses Verfahrens macht sie darauf aufmerksam, dass die Stadt Freiburg mit einer Fläche von maximal 600 Hektar einen überschaubaren Aufwand hat. Für Greifwald, mit einer Fläche von 5.000 Hektar, müsse man leistbare Lösungen finden, wie biodiversitätsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden können.

 

Frau Hübner widerspricht der Darstellung zum Förderprogramm in Freiburg und erklärt, dass konventionelle Betriebe per se ausgeschlossen sind und die Pestizidfreiheit eine Zugangsvoraussetzung darstellt. Gefördert werden nur die Maßnahmen, die nicht schon durch andere Förderprogramme gedeckt werden können, um eben diese Doppelförderung zu umgehen.

 

Herr Professor Münzenberg und Herr Dr. Kasbohm sprechen sich für das anvisierte Verfahren aus und machen Vorschläge, wie hinsichtlich der Qualitätsansprüche an zu fördernde Maßnahmen nachgesteuert werden könnte: 

-          Mit Unterstützung der GAI e.V. könnten Maßnahmen, die für eine Förderung per Preisnachlass geeignet wären und nicht bereits zu beschlossenen Maßnahmenpaket gehören, erarbeitet werden, wie z.B. die Kopfweidenpflege.

-          Es könnte zusätzlich festgelegt werden, welchen Mindeststandard eine Maßnahme haben soll. Eine Maßnahmenliste, analog zur Stadt Freiburg, wäre ebenso denkbar.

 

Auf Nachfrage von Herrn König schlägt Herr Kremer vor, sich bis zur den Haushaltsberatungen im Herbst 2022 mit der GAI e.V. über geeignete Maßnahmen und deren Kosten für 2023/2024 abzustimmen. 25 TEURO sollten hierbei die untere Grenze sein.

Herr Beil bestätigt diese Annahme. Realistisch seien 150 bis 200 TEUR pro Jahr.

 

Auf Nachfrage von Frau Nordt, welche Wege eine Beteiligung der Landwirte steigern könnte, spricht sich Herr Beil für den Weg einer Ausschreibung aus. Interessierte Landwirte können sich auf eine festgelegte Leistung mit einem Angebot bewerben. 

 

Herr König lässt über die Vorlage abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

1

7