09.03.2022 - 3 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 1...

Beschluss:
geändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Änderungsbedarf von Herrn Gabel zu TOP 10.1 Wahlwerbung limitieren

 

Alt:

Herr Schreiber merkt an, dass laut Rechtsprechung eine Beschränkung von Wahlwerbung möglich ist. Eine rechtssichere Lösung wird es nicht geben, da sie immer einzelfallbezogen ist. Er gab weitere Hinweise:

(Anstrich Nr. 7)

-          „Korrektur: von den 1.700 Masten können ca. 570 für die Wahlwerbung genutzt werden“

 

Neu:

-          „Von den 1.700 für Wahlwerbung geeigneten Masten könnten pro Partei ca. 570 verwendet werden bei der zuvor vorgeschlagenen Regelung, dass jeder dritte Mast von einer Partei plakatiert werden darf.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

1