21.03.2022 - 5 Mitteilungen des Oberbürgermeisters

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Wortprotokoll

Der Oberbürgermeister

. informiert, dass der Punkt 3 der Beschlussvorlage „Zeitweiliger Ausschuss “Verwaltungsgebäude Rathenaustr. 9-11”“ (BV-P-ö/07/0203-01) der CDU-Fraktion unzulässig sei.

 

Herr Schreiber

. bestätigt, dass aus der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hervorgehe, dass eine Aufwandsentschädigung zu zahlen sei. Wenn die Beschlussvorlage in der Form beschlossen werde, müsse der Beschluss beanstandet werden.