04.04.2022 - 10.11 Bestätigung der Vorplanung und Kostenschätzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau von Busse

. informiert, dass der Punkt 2 des Beschlusstextes von der Verwaltung zurückgezogen werde.

 

Herr Alexander Krüger

. teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Beschlussvorlage in der nun geänderten Form zustimmen werde.

Die Streichung der Nachhaltigkeit durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion finde jedoch keine Zustimmung in der Fraktion. Es sei absolut notwendig darauf zu achten, dass zukünftig die Energieversorgung im Land und vor Ort sichergestellt werde und dazu gehöre in diesem Fall auch die Wärme.

Aufgrund der langen Zeitspanne sei es bedauerlicherweise zu Kostensteigerungen in diesem Projekt gekommen. Aber vor dieser Problematik stünden momentan alle Kommunen.

. bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage, damit das Projekt und die Ausschreibungsverfahren weiter voranschreiten könnten.

 

Herr Dr. Meyer

. bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag: Bestätigung der Vorplanung und Kostenschätzung LP2 zum Neubau des inklusiven Schulzentrums Am Ellernholzteich

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0539-01“ (BV-V/07/0539-01-01) der Fraktion BG/FDP/KfV ein.

 

Herr Rappen

. bringt den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bestätigung der Vorplanung und Kostenschätzung LP2 zum Neubau des inklusiven Schulzentrums Am Ellernholzteich

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0539-01“ (BV-V/07/0539-01-03) der CDU-Fraktion ein und betont, dass dies nicht bedeute, dass man auf jegliche Maßnahmen zur Nachhaltigkeit verzichten solle, sondern intensiv prüfe, was ökologisch und ökonomisch an der Stelle sinnvoll sei.

 

Der Oberbürgermeister

. geht auf folgende Punkte ein:

-          Das Projekt sei begonnen worden, ohne dass die Fördermittel des Landes eingegangen seien.

Das EU-Förderprogramm, auf welches die Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Absprache mit der Landesregierung von Anfang an gesetzt habe, verzögere sich zunehmend. Aber würde man weiterhin darauf warten, ohne das Projekt bereits zu beginnen, hätte das nicht nur finanzielle Konsequenzen, sondern auch Auswirkungen auf die Kinder, die bereits jetzt in zu überfüllten Schulen unterrichtet werden, da bereits von einer Fertigstellung des Schulzentrums ausgegangen worden sei. 

-          Es sei die Frage gestellt worden, ob so eine große Schule überhaupt benötigt werde und ob deren Auslastung gegeben sei.
Es sei durchaus möglich, dass die Klassen in den ersten Jahren nicht vollkommen ausgelastet seien. Jedoch stelle sich die Frage, ob dies überhaupt gewollt sei. Durch diesen Spielraum könnten beispielsweise neue pädagogische Konzepte ermöglicht sowie der Zuwachs der Stadt eingeplant werden.

. spricht sich gegen den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bestätigung der Vorplanung und Kostenschätzung LP2 zum Neubau des inklusiven Schulzentrums Am Ellernholzteich

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0539-01“ (BV-V/07/0539-01-03) der CDU-Fraktion aus. In diesen Zeiten, in denen ein bewusster Umgang mit Nachhaltigkeit und die Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien so wichtig seien, könne bei einem solchen Projekt nicht auf die Nachhaltigkeit verzichtet werden. Momentan führe dies zu Mehrkosten, aber langfristig gesehen könnten dadurch Einsparungen erzielt werden.

 

Herr König

. moniert, dass erneut aufgeworfen werde, ob die Größe des Schulzentrums notwendig sei, während viele Kinder momentan aufgrund des Platzmangels in Containern unterrichtet werden müssten. Außerdem sei es äußerst ärgerlich, dass die geplante Fertigstellung innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens nicht eingehalten werden könne. Daher sei es umso wichtiger, dass das Projekt nicht weiter torpediert werde, indem am Ende einer weiteren Planungsphase erneut Änderungen vorgenommen werden.

. sagt, dass die Formulierung des Änderungsantrages der CDU-Fraktion den Eindruck vermittele, dass lediglich nach den gesetzlichen Mindeststandards gebaut werden solle. Durch die Einbringung des Antrages von Herrn Rappen wirke es jedoch so, dass in den weiteren Planungsphasen geprüft werden solle, ob auf einzelne Elemente, die zwar nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) vorgegeben sein, aber für die Schule nicht unbedingt notwendig erscheinen, verzichtet werden könne.

 

Herr von Malottki

. stellt klar, dass diese Schule definitiv benötigt werde.

Die Nachhaltigkeitsstandards sollten dabei eingehalten werden und möglicherweise eröffne dies der Stadt – angesichts der Entwicklungen auf Bundesebene – noch weitere Fördermittelmöglichkeiten.

 

Herr Burmeister

. fragt die Mitglieder der CDU-Fraktion, ob ihr Änderungsantrag aufgrund der Anregung von Herrn König angepasst werde.

. möchte wissen, ob die Verwaltung den Änderungsantrag „Änderungsantrag: Bestätigung der Vorplanung und Kostenschätzung LP2 zum Neubau des inklusiven Schulzentrums Am Ellernholzteich

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0539-01“ (BV-V/07/0539-01-01) der Fraktion BG/FDP/KfV übernehmen werde.

 

Frau Socher

. gibt den Hinweis hinsichtlich des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, dass nachhaltiges Bauen Schutz der Umwelt, der Ressourcen, der Gesundheit, der Kultur und des Kapitals bedeute. Nur gebäudebezogene Lebenszykluskosten würden die Wirtschaftlichkeit und die Wertstabilität eines Gebäudes erhalten. Das bedeute, dass auf lange Sicht Kosten gespart werden können.

 

Frau Dr. Wölk

. geht ebenfalls auf den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ein. Der Nachhaltigkeitsstandard Silber entsprechend des BNB bedeute, dass zwischen 65 und 80 Prozent der Bewertungsskala für einen idealen Neubau erreicht werden. Dieser Standard sei für öffentliche Gebäude in der Bundesrepublik vorgeschrieben. Die Erreichung des gesetzlichen Mindeststandards sei in diesem Fall jedoch nicht ausreichend. Wichtig sei, dass sich das Gebäude auch in vielen Jahren noch wirtschaftlich betreiben lasse und dass von ihm keine gesundheitliche Gefährdung ausgehe.

 

Frau von Busse

. teilt mit, dass die Verwaltung von der Bürgerschaft eine Positionierung benötige, aus der hervorgehe, dass das Vorgehen mitgetragen werde. Diese könne auch aus der Formulierung „nimmt zur Kenntnis“ hergeleitet werden, sodass der Änderungsantrag der Fraktion BG/FDP/KfV von der Verwaltung übernommen werde.

 

Herr Alexander Krüger

. sagt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Meinung sei, dass das Schulzentrum nach einem weit höheren Standard als Silber gemäß BNB gebaut werden müsse.

Man habe sich damals darauf geeinigt, dass zwar nach den Standards des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen gebaut werde, jedoch auf das Zertifizierungsverfahren und die damit verbundenen Kosten verzichtet werde.

 

Der Präsident der Bürgerschaft

. lässt über den Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: Bestätigung der Vorplanung und Kostenschätzung LP2 zum Neubau des inklusiven Schulzentrums Am Ellernholzteich

Antrag zur Vorlage BV-V/07/0539-01“ (BV-V/07/0539-01-03) der CDU-Fraktion abstimmen (siehe Abstimmung unter TOP 10.11.3).

. lässt über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

1.  Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt1 den Planungs- und Kostenstand vom 01.02.2022 nach Abschluss der Vorplanung mit der LP 2 entsprechend beigefügter Anlage zur Kenntnis1.

 

2. gestrichen

 

3. Folgende Maßnahmen sollen, sofern dies technisch möglich ist, aus Sicht der Verwaltung umgesetzt werden. Diese könnten auch eingespart werden, eine Positionierung der politischen Gremien dazu wird gewünscht:

 

a) Photovoltaik- Anlage:      535.000,00 €

I) Die bisher geplante PV- Anlage befindet sich auf ca. 1.500 m² der

südöstlichen Dachflächen. Dies entspricht ca. 25 % der gesamten

Dachfläche. Der er-zeugte Strom kann im Jahresmittel zu mind. 82 %

durch den Eigenverbrauch genutzt werden. Dabei ist der Anteil des

Eigenverbrauchs naturgemäß in den vier Sommermonaten mit 60 %

bis 70 % etwas geringer, in den Winter- und Übergangsjahreszeiten

mit 90 % bis 100 % aber auch deutlich höher. Die PV- Anlage könnte

nach derzeitigem Stand im Jahresmittel ca. 2/3 des Eigenenergiebe-

darfs decken.

Die Wirtschaftlichkeit muss im Weiteren noch genau untersucht

werden. Nach derzeitigem Stand wird eine Amortisation in 8 bis 10

Jahren gesehen. Die noch bestehende EEG- Umlage scheint hierbei

kaum erheblich. Um diese Frage abschließend zu klären soll in der

weiteren Planung eine genaue Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt

und die Realisierung in Abhängigkeit da-von entschieden werden.

 

II) Durch Ausschreibung der Photovoltaik- Anlage zur Vermietung

könnten die Kosten der Paneele eingespart werden. Eine Vor-

rüstung der technischen Infrastruktur wäre aber erforderlich.

Damit beträgt das Ein-sparpotential bei dieser Variante ungefähr

200.000 €. Derzeit ist aber unklar ob sich ein Mieter für die vorge-

rüstete Anlage findet.

  

b) Aktivierte Pfahlgründung mit Geothermie:    590.000,00 €

Für das Bauvorhaben gibt es bisher drei Gründungsvarianten, mit

Bohr- oder Rammpfählen, oder mit Rüttelstopfsäulen. Bei der

Gründung mit Pfählen ist eine geothermische Nutzung möglich,

mit Rüttelstopfsäulen nicht.

Sofern eine Pfahlgründung in Betracht kommt, sollen die Pfähle

thermisch aktiviert werden. Hiermit könnte etwa die gesamte

Sporthalle mit Aula / Mensa beheizt werden, wodurch die Betriebs-

kosten deutlich sinken. Zweiter Vorteil ist die Nutzung zur Kühlung.

Durch innere thermische Lasten (hoher technischer Ausstattungs-

grad und Wärmeabgabe der Nutzer) sowie äußere thermische Lasten

durch die aktuellen und zukünftigen klimatischen Entwicklungen

entstehen Raumtemperaturen welche nach derzeitigem Stand eine

Kühlung er-fordern. Hierfür ist die Geothermie ebenfalls sehr gut

geeignet und deutlich kostengünstiger als separate Klimaanlagen.

In der LP 3 soll hier mit der thermischen Raumsimulation die

Erforderlichkeit präzisiert werden. Eine spätere Nachrüstung der

Geothermie ist nicht ohne weiteres möglich.   

Zwischensumme        1.125.000,00 €

 

1 Änderungsantrag von der Fraktion BG/FDP/KfV vom Einbringer übernommen

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

26

6

5

 

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Anlagen

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