02.05.2022 - 4 Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner...

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Wortprotokoll

Straße An der Wiek:

 

Hr. Schwarzrock schildert die Problematik des schlechten Straßenzustands, den Wunsch nach einer Anordnung von Tempo30 im besonders betroffenen Bereich zwischen Einmündung der Ringstraße und Beginn des Dammes zur Insel Riems und die aus seiner und einiger anderer Einwohner seit Langem unbefriedigende Reaktion der Stadt.

Fr. Prof. Tolani erklärt, dass die Stadt ausreichend Handlungsspielräume hat, um bei Bedarf eine Tempo-30-Zone einzurichten. Deshalb spricht sie sich gegen den vom Deutschen Städtetag vorgeschlagenen Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren, aus. Sie ist aber ausdrücklich dafür, die Interessen und Sorgen der Bürger diesbezüglich zu verfolgen und spricht sich z. Bsp. für weitere Messungen aus.

 

Fr. Heinrich/Hr. Prof. Conraths erinnern unter Bezug auf die Aussagen von Herrn Schwarzrock an bereits erfolgte Messungen an offiziell festgelegten Mess-Standorten, Abstimmungen zwischen OTV und Stadt hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der aktuellen Mess-Standorte und deren Anpassung an die lokalen Gegebenheiten/Notwendigkeiten, erfolgte Beauftragung der von der OTV gewünschten Smiley-Schilder und geplante Erschütterungsmessung.

Insgesamt ist der OTV bewusst, dass nicht alle Entscheidungen der Stadt in unseren Wünschen bzw. Vorschlägen entsprechen werden – sehr viele sind aber tatsächlich schwer nachvollziehbar.

 

Herr Leibelt spricht sich für einen Versuch vor Ort für die Begegnung von öffentlichem Nahverkehr mit z. Bsp. PKW aus. Er befürchtet, dass durch das äußerst zögerliche Verhalten der HGW  bezüglich des Einsatzes der bereits eingestellten finanziellen Mittel für die Planung der Straße „An der Wiek“ es dazu kommt, dass sich die Sanierung noch auf viele Jahre hinauszögert und Fördermittel seitens des Landes vorerst nicht fließen können. Nach wie vor ist es so, dass der Landkreis seinen Teil der K1 bereits planen lassen hat und der Baubeginn geplant ist.

Die lt. Auskunft der Stadtverwaltung vorgenommene Straßenvermessung mit dem Ergebnis der ausreichenden Straßenbreite wird angezweifelt. Welche genaue Straßenbreite wurde bei der Messung an welchen Stellen ermittelt?

Gleiches gilt für das neuerdings von der Verwaltung vorgebrachte Argument „nur auf Verdacht, dass sich der Fahrbahnzustand verschlechtern könnte“ könne man Tempo 30 nicht anordnen. Dabei wird übersehen, dass der Straßenzustand schon jetzt katastrophal ist, eine Sanierung der Straße in absehbarer Zeit nicht in Aussicht steht, sodass die weitere Verschlechterung des Straßenzustands unausweichlich ist, wenn die Stadtverwaltung dem nicht entgegenwirkt. Die OTV  hält es daher weiterhin für geboten, unter Berufung auf § 45 (2) StVO die Anordnung von Tempo 30 zu erwirken. Die Tatsache, dass die Stadtverwaltung schon vor längerer Zeit Schilder „Straßenschäden“ aufstellen und am 02.05.2022 Flickarbeiten im asphaltierten Teil der Straße durchführen ließ, beweisen, dass der Verwaltung der schlechte Zustand der Straße bekannt ist. Das Verfüllen einiger Löcher mit Fertigasphalt wird als wenig nachhaltig eingeschätzt, da loser Sand und andere Verunreinigungen zuvor nicht überall entfernt wurden.

 

Als sehr unbefriedigend wird wahrgenommen, dass wichtige Informationen der Stadt in letzter Zeit erst wenige Stunden vor Sitzungsbeginn versandt werden, sodass sie den Mitgliedern der OTV bei der Sitzung noch nicht vorliegen. Daher ist eine Vorbereitung und die fundierte Beratung im Rahmen der Sitzung nicht möglich. Die Bearbeitungszeiten vieler Vorgänge durch die Verwaltung (oft viele Monate, teils im Bereich von Jahren) wird als unbefriedigend eingeschätzt.

 

Hr. Schwarzrock teilte mit, dass er nach Abschluss der Baumaßnahmen am Hafen-Wohnkomplex erneut hinsichtlich Einrichtung einer Tempo-30-Zone Kontakt mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden aufnehmen will. Die Anwohner planen dort im Sommer einen eigenen Antrag auf Einführung von Tempo 30 einzureichen. Bei Erfolglosigkeit wird auch eine Klage nicht ausgeschlossen.

 

Fr. Genz: Hinweis auf Probleme bei der Entleerung der Glascontainer mit der Bitte, bei Entleerung auch die im Umfeld liegenden Glasscherben zu beseitigen (Verletzungsgefahr).

 

Fr. Ihrke: Fragt nach, warum auf der Insel keine Straßenreinigung vorgenommen wird.

Fr. Heinrich erläutert, dass von städtischer Seite nur „eingeschränkter Winterdienst“ berechnet wird. Für alles andere sind Hausbesitzer bzw. Vermieter zuständig. Ein Großteil der Insel liegt in der Zuständigkeit der BimA.

 

Bei der Gelegenheit wird auf den sehr schlechten Reinigungszustand aller Bushaltestellen hingewiesen. Die Stadt verlangt von den Anwohnern die Wahrnehmung der Straßenreinigung vor deren Grundstücken, muss dann aber auch selbst ihre entsprechenden Pflichten wahrnehmen.

Herr Leibelt weist darauf hin, dass hierzu auch die stillgelegten Bushaltestellen An der Wiek, die sich im Eigentum der HGW befinden, gehören. Dort wachsen inzwischen bereits kleine Bäume. Frage an die Verwaltung: Wann und wie oft werden diese ehemaligen Bushaltestellen gereinigt?