03.05.2022 - 4 Fragen, Vorschläge und Anregungen der Einwohner...

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Wortprotokoll

4.1

Anwohner vom Birkenweg, stellvertretend für die Bewohner des zwischen Lindenstraße, An der Silberpappel, Hainstraße und Friedhofsweg gelegenen Wohngebietes, äußern den Wunsch, dass die Wohngebietsstraßen Weidenweg, Birkenweg, Ahornweg und Ebereschenweg als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen werden sollen.

In der Aussprache zu dieser Anregung wird festgestellt, dass damit gemäß der StVO und auch gemäß Satzung der UHGW automatisch Änderungen für diese Straßen gelten würden, z.B.:

-          Parkverbot, außer auf markierten Flächen,

-          keine Straßenreinigung und kein städtischer Winterdienst,

-          alle Anschlüsse an die umrandenden Straßen sind dann keine Einmündungen mit den allgemeingültigen Vorfahrtsregeln mehr, sondern gelten als Ausfahrten.

Die Ortsteilvertretung wird die Anregung in einem ggf. notwendigen Verfahren unterstützen, sollte die Verwaltung dem Wunsch der Anlieger entsprechend die notwendige Allgemeinverfügung erlassen wollen.

 

4.2

Herr Eichhorst verweist auf Wurzelaufbrüche im Asphaltbelag der Kleinbahndammes zwischen Boddenweg und Wolgaster Landstraße. Diese stellen ein erhebliches Unfallpotenzial insbesondere für Radfahrer dar.

Die anwesenden Mitarbeiter des Tiefbau- und Grünflächenamtes nehmen den Hinweis zur Kenntnis und werden sich für die Vorbereitung und Durchführung geeigneter Maßnahmen einsetzen.

 

4.3

Herr Eichhorst bemerkt, dass der Fahrbahnbelag des Radweges entlang der Hainstraße zwischen Kurzer Weg und Sportplatz endlich saniert worden ist, jedoch nicht der parallel verlaufende Gehweg (vergessen/nicht beachtet oder nicht für notwendig gehalten?).

Wann wird das nachgeholt? Bitte kurzfristige Realisierung einplanen!

 

4.4

Herr Dr. Kneser beklagt die Errichtung einer Trafostation auf dem an seinem Grundstück gelegenen straßenbegleitenden Grünstreifen Kurzer Weg. Im Oktober 2021 ist in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zunächst ein knallgelbes Trafogehäuse aufgestellt worden.

Sofortiges Ärgernis: Der schmale Gang zwischen dem Trafogehäuse und der Grundstückshecke wird von Passanten, Lieferanten und Tierarztpatienten zum Entsorgen von Unrat aller Art missbraucht.

Aussprache, zur Situation: Der Kurze Weg von der Hainstraße bis zum Stichweg Nr. 2b bis 2f ist eine Rotdorn-Allee, die gemäß § 19 NatSchAG M-V – Schutz der Alleen (zu § 29 Abs. 3 BNatSchG) gesetzlich geschützt ist. Handlungen, die u.a. zu nachteiligen Veränderungen führen können, sind verboten. Die zuständige Naturschutzbehörde, hier der Landrat, kann Befreiungen vom Verbot nach § 67 Abs. 1 u. 3 BNatSchG zulassen und dabei u.a. Auflagen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erteilen. Eine Genehmigung zur Sondernutzung von Grünanlagen entsprechend der Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der UHGW, Beschluss-Nr.: BV-V/07/0411-04 vom 08.11.2021, genügt in diesem Fall nicht.

Die OTV bittet die Verwaltung zu prüfen, ob den Stadtwerken Greifswald die notwendige naturschutzrechtliche Genehmigung erteilt wurde und welche Maßnahmen in Erfüllung von erteilten Auflagen umzusetzen sind.

Anwohner sind bereits seit Längerem bemüht, auch im Gespräch mit dem Tiefbau- und Grünflächenamt, altersbedingt entstandene Baumlücken in der Alle wieder zu schließen. Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit, einen Kompromiss zwischen den erkennbar gewordenen konkurrierenden Interessen zu finden.

 

Die Sitzung wird mit TOP 6 fortgesetzt.