05.05.2022 - 11 Information zum Ortsteilbudget...

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Wortprotokoll

Hinweis der Verwaltung:

„Doppelförderungen für Projekte sind seit 01.01.2022 ausgeschlossen! Wenn Sie Kenntnis erlangen, dass z. B. ein Antragsteller auch einen Antrag beim Kulturamt der Stadt eingereicht hat, müssen Sie ihn darauf hinweisen, dass lediglich eine der beiden Förderungen möglich ist. Ich empfehle Ihnen, die geänderte Richtlinie noch einmal genau zu lesen und die Antragstellenden entsprechend zu informieren und ggf. auch eine Kopie der Richtlinie auszuhändigen. Andernfalls entstehen den Antragstellenden möglicherweise sogar Nachteile, weil ihnen dieser Umstand nicht bewusst ist.

 

Ich bitte Sie, diese Information auf der nächsten Sitzung Ihrer Ortsteilvertretung an alle Mitglieder weiterzugeben und empfehle Ihnen, über das Ortsteilbudget, dessen Bekanntmachung im eigenen Ortsteil und den Umgang z. B. mit den Kriterien für eine Entscheidung zu Gunsten eines Antrages zu diskutieren.

 

Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen und darüber informieren, dass es eine Umstrukturierung im Beauftragtenbüro gegeben hat: Unser neuer Kollege Herr Medau ist als Beauftragter für Bürgerbeteiligung und Prävention künftig für die Anträge aus dem Ortsteilbudget verantwortlich. Von ihm werden Sie daher in Zukunft Informationen und Nachfragen erhalten. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und hoffe, dass Sie auch weiterhin viele verschiedene Projekte mithilfe des Ortsteilbudgets unterstützen werden.“