09.05.2022 - 10.31 Überplanmäßige Auszahlung von 1.198.100,- EUR z...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Kremer bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Für die Vorlage wurden die vorhandenen Zahlen des 2. Quartals der Stadtwerke verwendet. Mit einer weiteren Erhöhung zum Ende des Jahres wird zu rechnen sein müssen.

 

Frau Görs

Sind wir nicht verpflichtet den Schullastenausgleich an Ersatzschulen zu zahlen?

Herr Dr. Fassbinder antwortet, dass wir natürlich verpflichtet sind, den Schullastenausgleich zu zahlen, es sich vorab aber um eine Schätzung der zu zahlenden Gelder handelte und dies nun der Überschuss ist, der zur tatsächlichen Verfügung steht.

 

Die Beschlussvorlage kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0