28.09.2022 - 9.4 Einführung einer Beherbergungssteuer in Greifswald

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Al Najjar bittet um Zustimmung und Anregungen.

Herr Feldt weist darauf hin, dass diese Steuer auf private und gewerbliche Übernachtungen erhoben werden darf. Eine Erhebung zur Aufteilung für Greifswald liegt leider nicht vor (Schätzung: über 50% gewerblich). Betriebe unter 10 Betten werden grundsätzlich nicht erfasst.

Interessant findet Herr Feldt die Bestrebung des Landestourismusverbandes, die Finanzierung des Tourismus neu zu organisieren: Das Modell aus Österreich soll in Mecklenburg-Vorpommern bis 2024 umgesetzt werden. Bereits umgesetzt und sofort realisierbar ist die Erlangung eines neuen Prädikats „Anerkannter Tourismusort“ (wird relativ leicht vergeben). Auf dieser Grundlage kann eine „Gästekarte“ mit Vergünstigungen eingeführt werden (ähnlich Kurkarte). Es werden z. B. 5,- €/Tag entrichtet mit Vergünstigungen als Gegenwert.

Darüber hinaus ist angedacht, vom Tourismus profitierende Dienstleister und Unternehmen in die Finanzierung einzubinden und diese Gelder zweckgebunden wieder einzusetzen.

Herr Prof. Dr. Münzenberg gibt zu bedenken, dass eine Abrechnung der Tourismus-pauschale im dienstlichen Kontext problematisch ist (z. B Unimitarbeiter*innen können eine solche Pauschale nicht abrechnen).

Frau Prof. Dr. Tolani sieht in dieser Steuer eine „Gast- und Hotelfeindlichkeit“; schließlich geben Touristen in der Stadt Geld aus und die Hotellerie zahlt Gewerbesteuer. Zudem muss diese Branche die Corona-Krise noch verarbeiten, ganz zu schweigen vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Frau Horn korrigiert, dass die Hotelbranche die Kosten der Corona-Krise vollständig verkraftet hat. Der Zeitplan ist ihrer Meinung nach jedoch nicht einzuhalten.

Herr Rocke regt an, die Informationen von Herrn Feldt nochmals ausführlich in den Fraktionen zu diskutieren.

Frau Wolter verdeutlicht, dass die Verwaltungskosten höher als die Einnahmen sein werden.

Sie wünscht sich eine konkrete Kostenaufstellung seitens der Verwaltung.

Herr Feldt stellt klar, dass es mit dem neuen Gesetz möglich ist, diese Steuer auf private und gewerblich verursachte Übernachtungen zu erheben.

Herr Feldt sagt zu, zusätzliche Informationen vom Wirtschaftsministerium zur Verfügung zu stellen.

Herr Ziola spricht sich gegen die Steuer und für die „Gästekarte“ aus.

Grundsätzlich sollte die Alternative einer Gästekarte bei der möglichen Einführung einer Beherbergungssteuer berücksichtig werden.


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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

4

6