06.03.2023 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Frau Stawinski informiert, dass am Tag nach der Beschlussfassung des Haushaltes eine Information des Städte- und Gemeindetages zu fachaufsichtlichen Leitlinien des Innenministeriums übersandt wurde. In diesen Leitlinien steht, dass die Genehmigung des Haushaltes 2023 für alle Kommunen an die Bedingung geknüpft ist, dass der Jahresabschluss 2019 festgestellt und der Jahresabschluss 2020 aufgestellt und an das RPA übergeben sein muss. Beide Bedingungen sind bislang so nicht erfüllt und könnten der Genehmigung im Wege stehen. Da für den Jahresabschluss 2019 bereits der Prüfberichtsentwurf vorliegt, könnte ggf. in einer Sondersitzung des Finanzausschusses kurzfristig der Beschluss und damit die Feststellung herbeigeführt werden. Der Jahresabschluss 2020 befindet sich in der Aufstellung; das Zahlenwerk ist abgeschlossen; der Anhang muss noch geschrieben werden.

 

Es ist vorgesehen, den Haushalt am 17.03.2023 dem Innenministerium zur Prüfung zu übergeben und im Anschreiben die entsprechenden Abarbeitungsstände der Jahresabschlüsse darzulegen.

 

Der Ausschuss spricht sich zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für eine Sondersitzung aus. Die Terminierung wird Ende der Woche erfolgen.