04.03.2024 - 11.6 Vereinbarung zwischen der Universitäts- und Han...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Hollandt bringt die Informationsvorlage ein. Es müssen bauliche Veränderungen vorgenommen werden in Hinblick auf einen eventuellen Aufstieg des Greifswalder FC. Es muss eine neue Flutlichtanlage errichtet werden. Die aktuelle Flutlichtanlage entspricht nicht den Vorgaben.

Der Greifswalder FC e.V. verzichtet auf die Einrichtung einer Rasenheizung. Laut Zulassungsvoraussetzung des Deutschen Fußballbundes e.V. muss der Verein dann ein Ausweichstadion mit Rasenheizung benennen und auf 25% der Gelder aus der TV Vermarktung

verzichten. Die Umbaumaßnahmen müssten bis zum Saisonbeginn der 3. Bundesliga der Spielzeit 2024/2025 abgeschlossen sein.

Die Stadt gewährt dem GFC einen Gestattungsvertrag. Der GFC hat keinen Anspruch auf Alleinnutzung. Die erforderlichen Gesamtkosten und Gebührenbefreiungen werde erläutert. Andere Nutzer des Volksstadion werden nicht ausgenommen.

Ein Vertreter dess Hauptsponsors des Greifswalder FC geht auf die aktuelle Situation und die Chance zum Aufstieg in die 3. Bundesliga ein.

Die Vertreterin des Sportbundes regt an, dass bei den baulichen Maßnahmen auf die anderen Vereine in Vorbereitung auf nationale Wettkämpfe geachtet werden muss. In Greifswald gibt es keine Ausweichmöglichkeit und fragt, ob die Möglichkeit besteht, dass andere Vereine die Bandenwerbung für sich selber nutzen dürfen?

Der Vertreter des GFC sieht in der Nutzung keine Probleme.

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Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

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