08.04.2024 - 10.9 Gestattungsvertrag zwischen der Universitäts- u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Jaap erklärt sich vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen und nimmt für diesen Tagesordnungspunkt im Zuschauerbereich Platz.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. die außerplanmäßige Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 250.000,00 EUR an den Greifswalder FC e. V. zur Errichtung einer Flutlichtanlage im Volksstadion Greifswald mit einer Beleuchtungsstärke von 800 lx, die den aktuellen Anforderungen des Deutschen Fußballbundes aus dem Zulassungsverfahren zur 3. Fußball-Bundesliga entspricht. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der baurechtlichen Genehmigung sowie dem Nachweis einer vollständigen Finanzierung dieses Vorhabens durch den Greifswalder FC e. V.

 

  1. die Genehmigung zur Ertüchtigung des Volksstadions für die Dritte Liga und dementsprechend zum Abschluss des als Anlage I beigefügten Entwurfs des Gestattungsvertrages zwischen dem Greifswalder FC e. V. und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

  1. Gleichzeitig verpflichtet sich die Stadt, den Pachtvertrag für das Vereinsheim Feldstraße auf Verlangen des Greifswalder FC e. V. gegen außerplanmäßige Auszahlung einer Entschädigung in Höhe von 50.000,00 EUR aufzuheben. Die Aufhebung des Pachtvertrages ist kurzfristig angestrebt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

38

0

0

 

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